Niemals ins Klo

Umwelt & Recycling

Niemals ins Klo

Fondue- und Bratenfett gehört in den Hausmüll

Das Fett aus dem Fonduetopf sollte nach dem Festessen in ein verschraubbares Glas gefüllt und fest verschlossen im Hausmüll entsorgt werden. Foto: Christin Klose/dpa-mag

24.01.2022

Ob das Fett von Fondue, Gänsebraten oder Entenbrüsten: Die Feste sind traditionell eine Hochzeit für reichlich Fett. Doch am Ende des Festmahls steht dann oft die Frage: Was tun mit dem übrig gebliebenen flüssigen Fett? Auch wenn die Versuchung groß ist: Auf keinen Fall in den Ausguss oder die Toilette kippen, warnt die Verbraucherzentrale NRW. Denn das hat schwerwiegende Folgen.

Weil die Temperaturen in der Kanalisation relativ niedrig sind, härtet das Fett dort schnell aus. So können Verstopfungen im Bereich der Grundstücksentwässerung oder öffentlichen Kanalisation entstehen. Denn das falsch entsorgte Fett verbindet sich mit anderen Stoffen wie Haaren oder Feuchttüchern zu sogenannten Verzopfungen. Sie sind nur mit Spezial-Hochdruckreinigern oder Fräsen entfernbar. Im schlimmsten Fall muss das Rohr ausgetauscht werden. Dienstleister, die solche Probleme beheben, sind meist nicht kurzfristig zu bekommen.

Die VZ NRW rät, wie folgt zu verfahren: Kleinere Mengen Fett mit Küchen- oder Zeitungspapier aus Töpfen oder Pfannen wischen und in den Hausmüll geben. Größere Mengen in ein verschraubbares Glas füllen und dieses fest verschossen ebenfalls in den Hausmüll geben. (dpa)

Pfand auf alle Getränkedosen und Einwegflaschen

Übergangsregelungen gelten z.B. für Milchprodukte

Pfand soll zum echten „Pfund“ im Kampf gegen Plastikmüll werden: Seit dem 1. Januar 2022 gilt die Pfandpflicht für sämtliche Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff (bis zu drei Litern) und ebenfalls für Getränkedosen.

Wer nun im neuen Jahr zu Säften und alkoholischen Mischgetränken greift, Smoothies in kleinen Plastikflaschen und Dosen kauft oder Gemüse-Shots auf seinem Einkaufszettel hat, muss dafür dann 25 Cent Pfand an der Kasse zahlen. Damit wird auch für diese Produkte Pflicht, was für Einweg-Getränkeflaschen und Dosen für Bier, Mineralwasser, Erfrischungsgetränke wie Apfelschorle, alkoholhaltige Mischgetränke und Milchmischgetränke mit Molkeanteil schon seit über 18 Jahren in Deutschland als Pfandregel gilt. Allerdings auch hierbei keine Regel ohne eine Übergangsregelung: Bereits im Verkehr befindliche Getränkeverpackungen dürfen jetzt noch bis längstens 1. Juli 2022 pfandfrei verkauft werden.

Weiter ausgenommen von der Pfandpflicht sind Milchprodukte in Dosen oder Plastikflaschen – für diese hat der Gesetzgeber sie erst ab dem Jahr 2024 vorgesehen. (verbraucherzentrale-bremen)

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