Kellerfenster und Tür sichern

Tatort Haus: Einbruchschutz

Kellerfenster und Tür sichern

Tipps für Sicherheit von Nebeneingängen und Lichtschächten

Ein ungesicherter Lichtschacht macht es Einbrechern leicht. Eigentümer sollten hier entweder das Kellerfenster selbst sichern oder die Zugänglichkeit des Lichtschachtes erschweren. Foto: www.k-einbruch.de / Polizeiliche Kriminalprävention

15.02.2022

Über die Verbesserung des Einbruchschutzes bei Haustür, Fenstern und Terrassentür denken viele Eigentümer nach. Vergessen wird dabei oft der Einbruchschutz im Keller - dabei sind Kellerfenster und Nebentüren beliebte Einstiegspunkte für Diebe! Deshalb sollten auch Keller-, Garagen- und Nebentüren sowie die Kellerfenster gegen Einbruch gesichert werden. Die besten Tipps für Einbruchschutz im Keller.

Einbruchschutz für Kellertür und Nebentüren

Viele Einbrecher verschaffen sich über Nebeneingänge Zutritt zum Haus: Keller-, Garagen- und Nebentüren sind neben Terrassentüren die am häufigsten genutzten Eingänge bei einem Einbruch. Deshalb sollte für diese Türen der gleiche Einbruchschutz vorgesehen werden, wie für die Haustür. Eine gute einbruchhemmende Wirkung erreichen Eigentümer, wenn die Keller- und Nebentüren mindestens über eine Widerstandsklasse RC2 verfügen. Sie sorgt dafür, dass Türen einem Einbruchversuch bis zu drei Minuten standhalten. Wer die Kellertür nicht erneuern möchte, kann wirksamen Einbruchschutz nachrüsten. Empfehlenswert sind dann Mehrfachverriegelungen oder Querriegelschlösser. Wird die Kellertür nicht als Eingang genutzt, können auch spezielle Querriegel für Keller angebracht werden, die nur von innen verschlossen werden. Kellertüren mit außen liegenden Bändern werden am besten durch Hinterhaken und zusätzliche Schubriegel im oberen und unteren Drittel der Tür stabilisiert. Auch die Garage sollte beim Einbruchschutz nicht vergessen werden. Das gilt umso mehr, wenn eine Verbindungstür zum Haus vorhanden ist.

Einbruchschutz für Kellerfenster

Wer seine Kellerfenster ohnehin erneuert, sollte bei den neuen Fenstern auf eine einbruchhemmende Ausführung achten. Auch für Kellerfenster gilt die Empfehlung der Polizei, dass Fenster der Widerstandsklasse RC2 entsprechen sollten. Dieser Einbruchschutz ist für ein privat genutztes Haus ausreichend. Wichtige Kaufkriterien für ein einbruchhemmendes Kellerfenster sind pilzförmige Schließzapfen, Anbohrschutz und abschließbare Griffe. Zusätzlich gibt eine Verglasung aus P4A Verbundsicherheitsglas Sicherheit.

Bei vorhandenen Kellerfenstern kann Einbruchschutz nachgerüstet werden: Nicht von außen zu öffnende Kellerfenster sollten vergittert oder von innen durch mindestens 3 Millimeter starke Stahllochblenden (sogenannte Mäusegitter) gesichert werden. Als Verschlusssicherung kommen Vorhängeschlösser oder verschraubte Bolzen in Frage.

Einbruchschutz für Lichtschächte

Sind Kellerfenster über einen Lichtschacht erreichbar, haben Eigentümer zwei Möglichkeiten, den Einbruchschutz zu verbessern: Zum einen kann das Kellerfenster selbst gesichert werden. Zum anderen kann die Zugänglichkeit des Lichtschachtes erschwert werden. In diesem Fall sollte der Lichtschacht durch stabile, engmaschige Gitterroste gesichert werden, die zusätzlich mit verschweißten oder verdübelten Flacheisen geschützt sind. Besonders geeignet für die Sicherung von Lichtschächten sind Gitterrostsicherungen.

Für die Sicherung von Kellerfenstern und Lichtschächten eignen sich: gesicherte Stahllochblenden; stahlarmierten Glasbausteine; verankerte, stabile Gitterroste; Rollstabgitter und Spanneinrichtungen.

Förderung für mehr Einbruchschutz im Keller

Für die Verbesserung des Einbruchschutzes von Keller- und Nebentüren, die Sicherung von Fenstern und den Einbau einbruchhemmender Gitter können Eigentümer eine Förderung der KfW beantragen. Der Zuschuss muss vor (!) Umsetzung der Maßnahmen beantragt werden und ist ab 500 Euro Kosten möglich. (ke/hü) 
 

Gut zu wissen

Sinnvoller Einbruchschutz

Mechanische Sicherungen, die sinnvoll aufeinander abgestimmt sind, stehen an erster Stelle. Sie können dem Täter einen bestimmten Widerstand entgegensetzen und einen Einbruch unter Umständen verhindern. Daher sind sie eine wesentliche Voraussetzung für einen wirksamen Einbruchschutz.

Zusätzlich eingebaute Einbruchmeldeanlagen (EMA) bieten darüber hinaus besonderen Schutz. Denn durch ihre Meldewirkung wird das Risiko für den Einbrecher, entdeckt zu werden, wesentlich erhöht. Zudem verhindert die Alarmanlage auch noch die Gefahr, einem Einbrecher beim nach Hause kommen direkt in die Arme zu laufen. (ke/hü)