
Der Totensonntag in Deutschland ist kein gesetzlicher Feiertag. Ebenso wie der Volkstrauertag, der eine Woche zuvor an die Opfer von Krieg und Gewalt erinnert. Dennoch gelten für den Ewigkeitssonntag, der in diesem Jahr auf den 20. November fällt, besondere Regelungen. Die Feiertagsgesetze der Bundesländer legen fest, dass an diesem „stillen Feiertag“ keine öffentlichen Veranstaltungen stattfinden dürfen, die nicht dem „ernsten Charakter“ des Tages entsprechen. Damit dürfen beispielsweise Weihnachtsmärkte am Totensonntag nicht öffnen. Die meisten Märkte beginnen daher erst in der Woche danach, rechtzeitig vor dem ersten Adventssonntag. Offiziell wurde der Totensonntag durch König Friedrich Wilhelm III. von Preußen am 24. April 1816 für die evangelische Kirche in den preußischen Gebieten eingeführt und auf den Sonntag vor dem 1. Advent zum „allgemeinen Kirchenfest zur Erinnerung an die Verstorbenen“ gelegt. Das Gedenken an die Gefallenen der Befreiungskriege, die Trauer um die 1810 verstorbene Königin Luise sowie das Fehlen eines Totengedenkens im evangelischen Kirchenjahr waren wohl die Beweggründe.
Die anderen evangelischen Landeskirchen übernahmen ebenfalls diese Bestimmung. Zum festen Brauchtum am Totensonntag gehört der Besuch des Friedhofs, um die Gräber der Angehörigen zu schmücken und zu pflegen. In den meisten evangelischen Kirchen finden zudem Gottesdienste statt. So hat der Tag für Protestanten eine ähnliche Bedeutung wie Allerseelen am 2. November für Katholiken. (Quellen: vivat/ms)