Wer die Gräber im November nicht wie traditionell oft gehandhabt mit Tannengrün abdecken möchte, der kann Christrosen setzen. Ab Februar bieten sich die ähnlich aussehenden Schnee- oder Lenzrosen an, die es nicht nur in schlichtem Weiß oder Creme gibt, sondern auch in auffallendem Pink, Gelb und Schwarz-blau. Die Blüten können einfach oder gefüllt, ein oder mehrfarbig sein.
Weitere Wechselpflanzung ist im Winter dann nicht nötig. „Wer Stauden so pflanzt, dass immer etwas blüht beziehungsweise Blattschmuck vorhanden ist, braucht keine Wechselbepflanzung“, erklärt die Gartenplanerin und Fachbuchautorin Brigitte Kleinod.
Alternativ nutzt man Gestecke sowie Sträuße mit frischen Rosen und Immergrün. „Gestecke sind inzwischen auch in der Advents- und Weihnachtszeit beliebt, das Gedenken hat sich gewandelt“, sagt Ehlers-Ascherfeld. Denn traditionell gab es Gestecke nur rund um die Allerseelen und den Totensonntag, sie wurden danach wieder abgeräumt.
Geeignet dafür sind im Winter vor allem immergrüne Nadelhölzer wie Tanne, Eibe, Kiefer und Wacholder, die mit Erica, Zapfen oder Früchten kombiniert werden. Wer mal was anderes will, holt sich für das Gesteck exotische Schnittblumen. (dpa/ms)
Gedenktage im November
Allerheiligen: Gesetzlicher Feiertag in fünf Bundesländern am 1. November. Gedenktag der katholischen Kirche für alle vom Papst heilig gesprochenen Menschen und jene, die ihren Glauben konsequent leben.
Allerseelen: Gedenktag der katholischen Kirche für alle Verstorbenen und ihre Seelen am 2. November. Kein gesetzlicher und kein „stiller“ Feiertag. In einigen Regionen gibt es an Allerseelen den Brauch der Gräbersegnung.
Volkstrauertag: Gesetzlicher Feiertag am vorletzten Sonntag des evangelischen Kirchenjahres und dem 33. Sonntag im katholischen Jahreskreis. 1919 vom Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge zum Gedenken an die Toten des Ersten Weltkriegs eingeführt. Er findet in diesem Jahr am 14. November statt.
Buß- und Bettag: Evangelischer Feiertag, der der Besinnung und kritischen Lebensbilanz dienen soll. Als gesetzlicher Feiertag 1995 zur Finanzierung der Pflegeversicherung abgeschafft mit Ausnahme in Sachsen. Termin: mittwochs zwischen Volkstrauertag und Totensonntag.
Totensonntag: „Stiller Feiertag“, an dem evangelische Christen der Verstorbenen gedenken. Der Totensonntag ist immer der letzte Sonntag vor dem ersten Advent. 2021 ist das der 21. November. (ms)