Die Toilettenspülung funktioniert nicht, der Wasserhahn tropft, die Waschmaschine muss repariert werden: Kurz gesagt, ein Handwerker ist gefragt. Doch nicht selten liegen die Termine, die man bekommen kann, in der eigenen Arbeitszeit. Dann stellt sich die Frage: Steht Beschäftigten dafür eigentlich eine bezahlte Freistellung von der Arbeit zu? Die kurze Antwort: in der Regel nicht. Zwar sieht Paragraf 616 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) vor, dass ein Arbeitnehmer den Anspruch auf Vergütung nicht verliert, wenn er „für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird.“
Damit seien aber Fälle wie ein Todesfall in der Familie oder ein Notfall gemeint, bei dem man zu Hause helfen muss“, so der Fachanwalt für Arbeitsrecht Peter Meyer. Ein Handwerkertermin ist hingegen planbar und damit „so zu gestalten, dass man ihn außerhalb der Arbeitszeiten durchführen muss, oder dass man jemanden finden muss, der den Handwerker in die Wohnung reinlässt.“
Allerdings gibt es eine Ausnahme: „Nämlich dann, wenn man morgens ins Bad kommt und da ist ein Wasserrohrbruch“ sagt Meyer. „Hier sagt die herrschende Meinung, dass man dann auch für die Zeit der Havariebeseitigung seinen Gehaltsanspruch behält.“
Unbezahlter Sonderurlaub als Option
Allen, die von solchen Notfällen im Haushalt verschont bleiben, rät der Fachanwalt für Arbeitsrecht sich bei anstehenden Handwerkerterminen mit dem Arbeitgeber zu verständigen. Womöglich könne man die Zeit, die man zu Hause bleiben muss, nacharbeiten. Bei vielen Arbeitszeitmodellen sei es ohnehin kein Problem, zwei Stunden später zu kommen - und diese einfach hinten dranzuhängen.
Ist das nicht der Fall, gibt es eine weitere Option: einen Urlaubstag nehmen. Hat man keine Urlaubstage mehr, kann man „natürlich unbezahlten Sonderurlaub erbeten, den man in der Regel auch bekommt“, so Meyer. Einen Anspruch darauf gibt es streng genommen aber nicht.
Übrigens: Auch Mieter, die etwa von ihrer Hausverwaltung einen Termin fürs Ablesen des Stromzählers oder der Heizung zugeteilt bekommen, haben dafür keinen Anspruch auf bezahlte Freistellung - „gerade weil diese Termine ziemlich lange im Vorfeld schon angekündigt werden“, so Meyer.
Zur Person: Peter Meyer ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mitglied des geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). dpa
Ehrentag fürs Handwerk
Deutschland ohne Handwerk? Unvorstellbar. 1 Million Betriebe und 5,6 Millionen Beschäftigte in über 130 Berufen prägen und gestalten unser Land. Sie erfüllen es mit Leben und erschaffen Zukunft, im ländlichen Raum und in den Städten. Am Samstag, den 16. September, findet der diesjährige Tag des Handwerks statt. Deutschlandweit zeigen Handwerksorganisationen und Betriebe mit vielfältigen Aktionen und Veranstaltungen: Das Handwerk macht, was unser Land ausmacht - von Kultur bis Energiewende.
Der Tag des Handwerks findet seit 2011 immer am dritten Samstag im September statt.
Der Tag des Handwerks macht auf ihre Leistungen und ihre Vielfalt aufmerksam und rückt in diesem Jahr den großen Beitrag des Handwerks zur Kultur unseres Landes in den Fokus.
Jörg Dittrich, Dachdeckermeister und Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks: „Für das Handwerk ist Deutschland mehr als ein Standort. Es ist der Ort, den Handwerkerinnen und Handwerker jeden Tag prägen, gestalten und mit Leben erfüllen. Alles, was wir uns als Gesellschaft für die Zukunft vornehmen,kann nur mit starken Handwerksbetrieben und ihren Beschäftigten erreicht werden.
Unsere Botschaft ist klar: Das Handwerk macht, was Deutschland ausmacht. Die Politik muss mehr tun, damit das so bleibt. Die Aufgaben sind dabei klar umrissen: Wettbewerbsfähigkeit stärken, Fachkräfte sichern, Belastungen reduzieren.“
Mit einer pointierten Aktion setzt das deutsche Handwerk in diesem Jahr parallel zur Berlin Art Week einen besonderen Akzent. In einer Pop-up-Galerie auf dem Tempelhofer Feld werden auf ungewöhnliche Weise Gegenstände aus dem Handwerk gezeigt, die von einem Berliner Künstler und Kurator in Zusammenarbeit mit Handwerksbetrieben neu interpretiert und arrangiert worden sind. Die Aktion setzt dem Handwerk ein künstlerisches Denkmal, das neue Perspektiven und Zugänge schafft.
Die Pop-up-Ausstellung ist vom 14. bis 17. September auf dem Tempelhofer Feld zu sehen.
Einen Überblick über die zahlreichen Aktionen in ganz Deutschland gibt es auf einer Aktionskarte unter www.handwerk.de/tdh.