Pflegegeld oder auch Hilfsmittel wie ein Pflegebett: Leistungen der Pflegeversicherung kann man nur in Anspruch nehmen, wenn ein Pflegegrad festgestellt wurde. Um ihn zu bekommen, müssen Versicherte einen Pflegeantrag bei der Pflegeversicherung stellen.
Wichtiges Element für die finale Entscheidung bzw. Einstufung: die Pflegebegutachtung. Bei gesetzlich Versicherten nimmt der Medizinische Dienst sie vor, bei privat Versicherten Medicproof. Versicherte und ihre Angehörigen möchten aber am liebsten vorher schon wissen: Worauf können wir uns einstellen, wie stehen die Chancen, dass tatsächlich ein Pflegegrad vorliegt? Und wie hoch - von 1 bis 5 - könnte er ausfallen?
Bei einer ersten Selbsteinschätzung hilft ein Pflegegradrechner, den mehrere Verbraucherzentralen gemeinsam entwickelt haben. Er ist im Internet unter folgender Adresse zu erreichen: www.verbraucherzentrale.de/pflegegradrechner.
Das Tool stellt Versicherten bzw. ihren Angehörigen verschiedene Fragen, aufgeteilt auf sechs Module. Dabei handelt es sich um die sechs Lebensbereiche, die für die Feststellung eines Pflegegrades begutachtet werden. Dazu zählt zum Beispiel die Mobilität der Person.
So muss man etwa angeben, wie selbstständig sich die Person in einer Wohnung von Raum zu Raum bewegen kann. Weitere Module sind etwa kognitive und kommunikative Fähigkeiten oder auch Selbstversorgung.
Gut zu wissen: Man muss die Fragen nicht alle in einem Rutsch beantworten. Die Zwischenergebnisse kann man sich per Mail zusenden lassen und zu einem späteren Zeitpunkt weitermachen. Hat man alle Fragen beantwortet, gibt der Online-Rechner eine Einschätzung, ob womöglich ein Pflegegrad vorliegt und schlüsselt auf, wie genau diese Einschätzung zustande gekommen ist. dpa-mag