Der internationale Tag der Pflege wird jährlich am 12. Mai begangen.
Er wurde 1965 ins Leben gerufen und erinnert an den Geburtstag der britischen Krankenpflegerin und Pionierin der modernen Krankenpflege, Florence Nightingale. Sie wurde 1820 in Florenz, Italien geboren und war eine britische Krankenschwester, Statistikerin. Nightingale gilt als Mitbegründerin der modernen westlichen Krankenpflege. Ihr Wirken trug dazu bei, dass sich die Krankenpflege zu einem gesellschaftlichen geachteten und anerkannten Beruf entwickelte.
Gute Pflege garantiert
Heute dient der Tag vor allem der Wertschätzung und Sichtbarmachung der vielfältigen Arbeit im Dienste der Pflege.
Pflegerinnen und Pfleger sind eine tragende Säule der Gesundheitsversorgung, schreibt der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK). Derzeit geht es darum, die Profession in den pflegenden Berufen in den Vordergrund zu stellen, so zum Beispiel bei der Pflegepersonalbemessungsverordnung, die der Bundesrat Ende April verabschieden konnte. Hierzu wurde im Vorfeld der Pflegebedarf in Krankenhäusern und Kliniken evaluiert. Die Arbeit des Pflegepersonals in stationären Einrichtungen ist immer noch viel zu sehr unterrepräsentiert und von Einrichtung zu Einrichtung verschieden. Dabei benötigen immer mehr Patienten und Patientinnen auch während ihres Klinikaufenthaltes pflegerische fachlich versierte Betreuung. Beim DBfK heißt es dazu: „Zum 1. Juli tritt nun die Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPR 2.0 d.R.) in Kraft, mit der deutlich wird, welchen Pflegebedarf die Patienten und Patientinnen wirklich haben. Daran gemessen müssen Pflegepersonalbesetzungen erfolgen. Nur so wird ein wichtiger Schritt getan zu einer bedarfsgerechten Personalausstattung.“ Somit können auch Krankenhäuser besser mit Pflegepersonal ausgestattet werden.
Herausforderung Zukunft
Christel Bienstein, Präsidentin des Berufsverbandes, sieht in der neuen Pflegeverordnung großes Potential: „Die Verabschiedung der Verordnung ist ein Erfolg für die Profession Pflege und die Menschen, die in den Krankenhäusern auf Pflege angewiesen sind. Damit die PPR 2.0 wirken kann, müssen die nächsten Schritte entschlossen gegangen werden: Personalbemessung für Intensivstationen, Weiterentwicklung der PPR 2.0 und vor allem müssen verbindliche Erfüllungsgrade formuliert werden. Das Ziel ist hier, in Etappen die 100 Prozent Erfüllungsgrad zu erreichen. Also eine Pflegepersonalausstattung, die ausreichend Pflegefachpersonen beschäftigt, um eine bedarfsorientierte Pflege zu ermöglichen.“ Wie weit diese Pläne in der Wirklichkeit Fuß fassen, können wir spätestens im nächsten Jahr zum 70. Jubiläum des Tages der Pflege in Augenschein nehmen. pm/DBfK
Hilfsmittel per Rezept
Definition
Hilfsmittel erleichtern den Pflegealltag, gleichen gesundheitliche Einschränkungen und Behinderungen aus oder helfen, eine Behandlung erfolgreich durchzuführen. Aber wie erhält man sie, wer trägt die Kosten und welche sind besonders geeignet?
Arten der Hilfsmittel
• Hilfsmittel zur Krankenbehandlungunterstützen die ärztlich verantwortete Behandlung akut erkrankter Menschen, zum Beispiel Inhalationsgeräte. Diese Hilfsmittel, wie der Insulin-Pen, dienen aber auch der Verhütung von unmittelbar drohender Krankheit oder beugen deren Verschlimmerung vor.
• Hilfsmittel zum Behinderungsausgleich dienen der medizinischen Rehabilitation und kommen dann zum Einsatz, wenn die gesundheitliche Einschränkung soweit fortgeschritten ist, dass die Teilhabe und die Aktivitäten des täglichen Lebens bedroht oder nicht mehr möglich sind. Beispiele: Beinprothese, Rollstuhl.
• Pflegehilfsmittel sollen Pflegebedürftigkeit abwenden, beseitigen, mindern, ausgleichen, die Verschlimmerung der Pflegebedürftigkeit verhindern oder deren Folgen mildern. Sie sind speziell für den Einsatz im Umfeld der Pflege gemacht und ergänzen oft behinderungsausgleichende Hilfsmittel. Die Kosten werden von der Pflegekasse übernommen. Beispiele: Desinfektionsmittel, Pflegebett.
Ärztliches Rezept einholen
Eine entsprechende Verordnung (Rezept) kann der Hausarzt oder ein entsprechender Facharzt ausstellen. In dem Rezept sollten folgende Informationen enthalten sein: Diagnose und Begründung der medizinischen Notwendigkeit (liegt eine Behinderung vor, muss ausführlich geschildert werden, warum das Hilfsmittel besonders wichtig ist) Möglichst genaue Beschreibung des Hilfsmittels mit Erklärung, welche Eigenschaften es haben muss um das Versorgungsziel zu erfüllen.
Die Krankenkasse wird immer das günstigste Hilfsmittel bereitstellen. Wenn keine besonderen Merkmale auf dem Rezept vermerkt sind, ist das immer das einfachste Standardmodell. Die Kasse prüft den Anspruch, genehmigt das Hilfsmittel und teilt dann mit, bei welchen Versorgern das Rezept eingelöst werden darf. pflege.de