Pflegegeld oder auch Hilfsmittel wie ein Pflegebett: Leistungen der Pflegeversicherung kann man nur in Anspruch nehmen, wenn ein Pflegegrad festgestellt wurde. Um ihn zu bekommen, müssen Versicherte einen Pflegeantrag bei der Pflegeversicherung stellen.
Wichtiges Element für die finale Entscheidung bzw. Einstufung: die Pflegebegutachtung. Bei gesetzlich Versicherten nimmt der Medizinische Dienst sie vor, bei privat Versicherten Medicproof.
Bei einer ersten Selbsteinschätzung, noch vor einer medizinischen Begutachtung, hilft ein Pflegegradrechner online, den mehrere Verbraucherzentralen gemeinsam entwickelt haben. Er ist im Internet unter folgender Adresse zu erreichen: www.verbraucherzentrale.de/pflegegradrechner. Das Tool gibt grundsätzliche Hinweise.
So funktioniert das Online-Tool
Das Tool stellt Versicherten bzw. ihren Angehörigen verschiedene Fragen, aufgeteilt auf sechs Module. Dabei handelt es sich um die sechs Lebensbereiche, die für die Feststellung eines Pflegegrades begutachtet werden. Dazu zählt zum Beispiel die Mobilität der Person. So muss man etwa angeben, wie selbstständig sich die Person in einer Wohnung von Raum zu Raum bewegen kann. Weitere Module sind etwa kognitive und kommunikative Fähigkeiten oder auch Selbstversorgung. dpa-mag