Über fünf Millionen Menschen in Deutschland sind pflegebedürftig. Die meisten davon werden zuhause von Angehörigen gepflegt. Diese zusätzliche Belastung zwingt viele dazu, beruflich kürzer zu treten.
Damit sich das später nicht auch noch negativ auf die Rente der Pflegenden auswirkt, zahlt die Pflegekasse unter bestimmten Voraussetzungen Beiträge zur Rentenversicherung.
Wer zahlt die Rente bei der Pflege von Angehörigen?
Wird ein Angehöriger insgesamt mindestens 10 Stunden und an mindestens zwei Tagen pro Woche gepflegt und die pflegende Angehörige arbeitet gleichzeitig höchstens 30 Stunden pro Woche, zahlt die Pflegeversicherung für die Pflege Rentenbeiträge. Auch wenn die Pflegeperson gar nicht sozialversicherungspflichtig berufstätig ist, gilt die Zeit der Pflege dennoch als Beitragszeit für den Rentenanspruch. Die Rentenauszahlung selbst überweist die Rentenkasse. pflege.de