Das Praktikumseinmaleins für Studis

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Das Praktikumseinmaleins für Studis

Bei einem Praktikum im Studium kommen viele junge Menschen zum ersten Mal mit der Arbeitswelt in Berührung.

Egal ob Kür oder Pflicht: Praktika sind für Studierende ein echter Zugewinn an praktischer Erfahrung. Foto: © Dean Drobot/shutterstock.com

07.02.2022

Studierende, die in UnterPraxiserfahrung , sind oft eine Befür die Betriebe. Entsprechend viel Arbeit sie zum Teil aufgebrummt. Was springt für Studierende dabei raus? Und welche Rechte haben sie? Die wichtigsten Fragen im Überblick.

Pflicht oder Kür: Welche Praktika gibt es? Weit verbreitet sind verpflichtende . Sie sind Teil des Studiums, sagt Valentin Dietrich von der Jugendabteides Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB). Die Praktika sind in der Regel durch hochschulrechtliche Bestimmungen vorgeschrieben, etwa durch die Studien- oder Prüfungsordnung. Daneben gibt es freiwillige Praktika.

Vergütung: Habe ich Anauf Bezahlung? praktika dürfen versein. Sofern verPraktika im Rahder hochschulrechtlichen Bestimmungen geleiswerden, sind sie in der vom Mindestlohn befreit, heißt es dazu in einer Broschüre des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Bei freiwilligen Praktika besteht zwar ein Anspruch auf eine Vergütung nach Mindestlohn. Allererst dann, wenn das Praktikum länger als drei

Monate dauert. Oft ist das Praktikumsentgelt aber Verhandlungssache. Bei einer Umfrage unter rund 3200 Praktikantinnen und Praktikanten wurden etwa 92 Prozent der Praktika im Jahr 2020 bezahlt. Das Durchschnittsgehalt lag dem „Future Talents Report“ zufolge bei rund 1067 Euro. 58 Prozent der Befragten absolvierten ein Pflicht praktikum, 42 Prozent ein freiwilliges Praktikum.

Dauer: Wie lange sollte das Praktikum gehen? Die Dauer eines Pflichtpraktikums ist in der jeweiligen Studien- oder Prüfungsordnung festgeschrieben. An der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel müssen es bei Studierenden der Geistesund Sozialwissenschaften zum Beispiel mindestens sechs Wochen sein. Acht seien die Grenze, sagt Katrin Schmidtke, zuständig für die Praktikantinnen und Praktikanten dieses Fachbereichs. Meistens sind sie in den Semesterferien abzuleisten. Oft dauern Praktika aber länger: Wie aus dem "Future Talents Report" hervorgeht, betrug die Einsatzzeit der befragten Praktikantinnen und Praktikanten im https://www.google.com/

Schnitt fünf Monate. Rechtsschutz: Bin ich im Praktikum versichert? Unter 25 bis 30 Jahren greift entweder die familiäre oder die studentische Versicherung. Ein Pflichtpraktikum ist darüber hinaus laut Deutscher Rentenversicherung sozialversicherungsfrei. Die Wochenarbeitszeit und Höhe des Verdienstes spielten keine Rolle - im Gegensatz zu

einem freiwilligen Praktikum. Bei monatlich weniger als 450 Euro gilt es als Minijob. Der Arbeitgeber zahlt dann für gesetzlich Versicherte einen Pauschalbeitrag. Sozialversicherungspflichtig ist hingegen, wer ein Praktikum direkt vor oder nach einem Studium absolviert.

Urlaubsanspruch: Was ist zulässig? Freiwillige Praktika gelten als normale Arbeitsverhältnisse. Daher gibt es einen gesetzlich vorgeschriebenen Urlaubsanspruch. Der beläuft sich laut Bundesurlaubsgesetz auf 24 Urlaubstage pro Kalenderjahr bei einer Fünf-Tage-Woche. Wenn das Praktikum sechs Monate oder kürzer dauert, besteht entsprechend nur ein anteiliger Anspruch. Wer ein Pflichtpraktikum macht, hat dagegen keinen Anspruch auf Urlaub.

Praktikumszeugnis: Darf ich eines verlangen?, Lassen Sie sich unbedingt ein Zeugnis ausstellen“, sagt Expertin Katrin Schmidtke. "Ein Praktikum ist eine erste Visitenkarte für praktische Erfahrungen.“ Umso besser könne man später in Bewerbungen nachweisen, was man draufhabe. "Darin sollte stehen, dass das Praktikum absolviert wurde, wie lange es gedauert hat und welche Tätigkeiten ausgeübt wurden." dpa

Per Navi zum Traumjob

Das Portal „Berufenavi" soll Jugendlichen bei der Suche nach einem passenden Karriereweg helfen.

Einfach das machen, was man kennt? Oder sich in einer endlosen Recherche verlieren? Solche Probleme beschäftigen viele Schülerinnen 365DAYSSTUDIOSSHUTTERSTOCK.COM und Schüler bei der Berufsorientierung. Mehr Klarheit soll das neue Online-Portal "Berufenavi" bringen.

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Laut Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) fällt die Wahl eines Ausbildungsberufs häufig in eine „relativ kleine Palette" aus den über 300 Berufen. Mitunter sei der geringe Bekanntheitsgrad mancher Berufe ein Grund dafür, dass Ausbildungen gar nicht erst in Erwägung gezogen werden. Hier soll die neue Webseite ansetzen, indem es zahlreiche Berufsinformationen aus dem Netz zentral bündelt.

Info: www.berufenavi.de