Strausberg: Altstadtfest

STRAUSBERGER STADTKALENDER

Strausberg: Altstadtfest

1. Mai: Frühlingsfest mit über 50 Schaustellern, Modenschau, Live-Musik mit „The Hits“, Auftritt der Tanzschule Step & Dance aus Altlandsberg und vieles mehr.

Foto: Uwe Spranger/Stadtverwaltung

30.04.2024

Mit Musik, Kulinarik und Handel wartet das diesjährige Frühlingsfest in der Altstadt am nächsten Mittwoch, dem 1. Mai auf. Von 13 Uhr bis 18 Uhr sind in der Großen Straße zwischen Grün- und Klosterstraße sowie am Markt mehr als 50 Schausteller und Händler angemeldet und rund 20 Läden wollen öffnen. Um 14 Uhr findet in der Spittelgasse die beliebte Modenschau der Modekommode statt. Die Hauptbühne wird traditionell am Markt postiert sein. Dort gibt es fast den kompletten Nachmittag über Livemusik mit „The Hits“. 

Gegen 15.30 Uhr präsentiert sich an gleicher Stelle die Tanzschule Step & Dance aus Altlandsberg. Eine weitere Bühne wird es an der Müncheberger Straße geben. Dort ist die „One man band & Co.“ zu erleben. Für das Altstadtfest wird das Parkhaus in der Hegermühlenstraße kostenlos zur Verfügung stehen. Der Festbereich in der Altstadt wird vom Morgen des 1. Mai bis abends für den Fahrzeugverkehr gesperrt.

Zurück in die Gesetzliche

Strausberg. Wenn man unter 55 Jahren jung ist, gibt es Gestaltungsmöglichkeiten sowohl für Selbständige als auch für Angestellte, den Versicherungsstatus zu ändern und als pflichtversichert eingestuft zu werden. Damit wird man wieder Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung. Eine Besonderheit ist die Versicherungsfreiheit auf Antrag nach § 8 Absatz 2 SGB V. Auch hier gibt es Lösungsmöglichkeiten. Für den Fall, dass man bereits 55 Jahre oder älter und auch noch nicht im Ruhestand ist, sind die Möglichkeiten sehr gering in die gesetzliche Krankenversicherung zurückzukehren. Der Gesetzgeber hat dies ausdrücklich stark beschränkt. Die Aussicht, einen großen Teil der bescheidenen Altersrente für die Beitragszahlung zur privaten Krankenversicherung aufzuwenden, stellt besonders für viele Selbständige ein unlösbares Problem dar. Aber es gibt häufig Lösungsmöglichkeiten. Hierzu sind die individuellen Verhältnisse genau zu prüfen, um den geeigneten Ansatzpunkt im Einzelfall zu finden, wie zum Beispiel eine Rückkehr über die Familienversicherung. 

Weiterhin könnte die persönlichen Richtlinie Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 ein möglicher Rettungsanker sein. Die privaten Krankenversicherungen bieten auf diese Fragestellung hin lediglich Beitragsoptimierungen an, was allerdings in den wenigsten Fällen eine akzeptable Lösung ist. Speziell für über 55-Jährige zugeschnitten, die auch nach langjähriger Mitgliedschaft in der privaten Kranken- und Pflegeversicherung wechseln wollen, wird ebenfalls angeboten. Weitere Infos und Beratungstermine unter der Rufnummer (0152) 06298131

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