Strausberg. Nach umfangreicher Bearbeitung und Diskussion im Ausschuss Altstadt und in der Öffentlichkeit hat die Stadtverordnetenversammlung am 14. März 2022 eine Änderung der Verkehrsführung in der Strausberger Altstadt beschlossen (BV-SVV-2022/0299).

Die erforderliche verkehrsrechtliche Anordnung wurde dementsprechend erteilt. Die Große Straße wird zwischen Grünstraße und Klosterstraße zur geteilten Einbahnstraße – zwischen Müncheberger Straße und Grünstraße in südliche Richtung (Richtung Sparkasse), zwischen Müncheberger Straße und Klosterstraße in nördliche Richtung (Richtung Kulturpark). Radfahrer dürfen die Einbahnstraße auch in Gegenrichtung benutzen.
Es liegen alle Voraussetzungen zur Umsetzung der geänderten Verkehrsführung vor. In der 30. Kalenderwoche sollen, voraussichtlich ab Dienstag, dem 26. Juli, die Arbeiten zur Umbeschilderung beginnen.
Die Stadtverwaltung bittet alle Verkehrsteilnehmer um besondere Vorsicht und erhöhte Aufmerksamkeit aufgrund der geänderten Verkehrssituation.