Homeofficepauschale

Steuertipps-Was ist neu?-Märkisch-Oderland

Homeofficepauschale

Für Steuererklärung: Arbeitstage 2022 dokumentieren

Legen Eltern für den Nachwuchs Geld an, sollten sie wissen: Auch Kinder verfügen über einen Sparerfreibetrag. Foto: Silvia Marks/dpa-mag

15.02.2022

Viele Beschäftigte arbeiten wegen der Corona-Pandemie noch oder wieder zu Hause. Die gute Nachricht: Die steuerliche Regelung zur Homeofficepauschale soll nach dem Willen der Bundesregierung auch für das Jahr 2022 gelten.„Nach dieser Regelung dürfen für jeden Arbeitstag, an dem die berufliche oder betriebliche Tätigkeit ausschließlich von zu Hause aus erfolgt ist, 5 Euro als Werbungskosten in der Steuererklärung angesetzt werden“, erklärt Jana Bauer vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine in Berlin. „Maximal jedoch 600 Euro pro Jahr.“

Für Steuererklärung: Arbeitstage 2022 dokumentieren

Im Zweifel müssen Beschäftigte belegen können, wann sie zu Hause gearbeitet haben. „Es ist empfehlenswert, sich für das Jahr 2022 entsprechende Notizen im Kalender zu machen, an welchen Tagen ausschließlich von zu Hause aus gearbeitet wurde“, rät Bauer. (dpa)

Vermögensaufbau: Auch Kinder verfügen über Sparerfreibetrag

Legen Eltern für ihren Nachwuchs Geld an, sollten sie wissen: Auch Kinder verfügen über einen Sparerfreibetrag. Das heißt: Kapitalerträge bis zu 801 Euro bleiben steuerfrei. Darauf weist der Bundesverband deutscher Banken hin.

Bis zu dieser Summe können Eltern, die als gesetzliche Vertreter das Konto auf den Namen des Kindes eröffnen müssen, für das Kind Freistellungsaufträge erteilen, heißt es in einem Blogbeitrag.

So können Kapitalerträge bis zur Höhe des erteilten Freistellungsauftrags von der Bank ausgezahlt werden, ohne dass Kapitalertragsteuer einbehalten wird. (dpa)