Für Steuererklärung: Arbeitstage 2022 dokumentieren
Im Zweifel müssen Beschäftigte belegen können, wann sie zu Hause gearbeitet haben. „Es ist empfehlenswert, sich für das Jahr 2022 entsprechende Notizen im Kalender zu machen, an welchen Tagen ausschließlich von zu Hause aus gearbeitet wurde“, rät Bauer. (dpa)
Vermögensaufbau: Auch Kinder verfügen über Sparerfreibetrag
Legen Eltern für ihren Nachwuchs Geld an, sollten sie wissen: Auch Kinder verfügen über einen Sparerfreibetrag. Das heißt: Kapitalerträge bis zu 801 Euro bleiben steuerfrei. Darauf weist der Bundesverband deutscher Banken hin.
Bis zu dieser Summe können Eltern, die als gesetzliche Vertreter das Konto auf den Namen des Kindes eröffnen müssen, für das Kind Freistellungsaufträge erteilen, heißt es in einem Blogbeitrag.
So können Kapitalerträge bis zur Höhe des erteilten Freistellungsauftrags von der Bank ausgezahlt werden, ohne dass Kapitalertragsteuer einbehalten wird. (dpa)