Ein Blick in die Stammdaten

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Ein Blick in die Stammdaten

Finanzämter rufen deutlich häufiger Kontodaten ab

Haben mehr Befugnisse als manche Steuerpflichtige glauben: Finanzämter.   Foto: Tobias Hase/dpa-mag

17.09.2023

Haben Sie Ihre Einkommensverhältnisse in der Steuererklärung korrekt angegeben? Hat das Finanzamt Zweifel, kann es im Rahmen eines Steuerermittlungsverfahrens weitere Auskünfte von Ihnen verlangen. Kommen Sie dieser Aufforderung nicht nach, kann die Behörde einen sogenannten Kontenabruf veranlassen. Und das tut sie auch, stellt die Lohnsteuerhilfe Bayern (Lohi) fest - und zwar im Jahr 2022 ganze 294 000 Mal. Zum Vergleich: 2010 wurden insgesamt nur 58 000 solcher Kontenabrufe durchgeführt. Beim Kontenabruf erhält die Behörde laut Lohi Einblick in die Stammdaten eines Kontoinhabers. Dazu gehören die Kontonummer, der Vor- und Nachname sowie das Geburtsdatum des Kontoinhabers. Außerdem gehören auch Verfügungsberechtigte und wirtschaftlich Berechtigte, deren Adresse sowie das Eröffnungs- und gegebenenfalls Auflösungsdatum eines jeden inländischen Bankkontos und Wertpapierdepots dazu.
Auf diese Weise lasse sich schnell und einfach prüfen, wie viele Konten und Depots ein Steuerpflichtiger bei welchen Banken besitzt.

Information an Betroffene erfolgt nicht immer

Steuerpflichtige müssen über diesen Vorgang im Nachhinein nur dann informiert werden, wenn es für die Ermittlungen der Behörde nicht hinderlich ist.
Was in den Stammdaten nicht erfasst wird: die Kontostände sowie einzelne Umsätze. Diese Informationen bleiben den Behörden vorerst verborgen - es sei denn, das Finanzamt wurde fündig und sieht seinen Verdacht bestätigt. Verweigern Steuerpflichtige daraufhin weiter die Kooperation mit den Finanzbehörden, dürfen auch die Kontoauszüge samt Kontoständen und Umsätzen bei der Bank angefragt werden.
Übrigens: Nicht nur die Finanzämter können einen Kontenabruf veranlassen. Laut dem Lohnsteuerhilfeverein sind unter anderem auch Jobcenter, Sozialämter, Bafög-Ämter, Unterhaltsvorschussstellen, Gerichtsvollzieher, Staatsanwälte, Polizei und Zoll dazu berechtigt.
dpa


Steuererklärung 2022

Die Uhr für die Steuererklärung 2022 tickt. Wessen Erklärung für 2022 nicht spätestens am 2. Oktober dieses Jahres beim Finanzamt ist, dem drohen Verspätungszuschläge. Darauf weist die Stiftung Warentest hin. Am schnellsten und bequemsten lässt sich die Erklärung über das Portal Elster einreichen. Allerdings muss man sich dafür einmalig registrieren. Je nachdem kann das bis zu zwei Wochen dauern, diese Zeit sollte man also einplanen. Zwar gibt es auch noch die Abgabe auf Papier. Aber ein Abschicken per Post erst am Stichtag 2. Oktober reicht nicht - denn an dem Tag müssen die Formulare bereits beim Amt sein.
dpa