ÖPNV-Ticket kann Steuerlast senken

Steuertipps - Jahresabschluss

ÖPNV-Ticket kann Steuerlast senken

 

Wenn der Arbeitgeber die Bezahlung eines Jobtickets direkt mit dem Verkehrsanbieter abwickelt, können die Kosten versteuert werden. Foto: D. Reinhardt/dpa-mag

21.12.2021

Arbeitnehmer können steuerlich davon profitieren, wenn ihr Arbeitgeber ihre Jahreskarten des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) im Zuge einer Gehaltsumwandlung bezahlt und pauschal versteuert. Dazu muss der Arbeitgeber die Bezahlung direkt mit dem Verkehrsanbieter abwickeln, wie der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) erklärt. Außerdem ist den Beschäftigten der Betrag für das Bus- und Bahnticket plus Pauschalversteuerung vom Bruttogehalt abzuziehen. Bei diesem Vorgehen handelt es sich um eine Gehaltsumwandlung, die zu 25 oder 15 Prozent versteuert werden kann.Die Pauschalversteuerung kann die Bruttoeinnahmen reduzieren und damit die Steuerlast senken. Für Arbeitnehmer mit einem persönlichen Steuersatz von mehr als 15 oder 25 Prozent kann sich das lohnen. Übernimmt der Arbeitgeber die Steuer, macht es sich laut VLH auch bei höheren Steuersätzen bezahlt.

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