Wer seine Arbeitszeit aufstockt, sollte vorab genau durchrechnen, was sich finanziell verändert. Die erste Gehaltsabrechnung kann unter Umständen ziemlich frustrierend sein, wenn sich mehr Arbeitsstunden in kaum mehr Netto niederschlagen. Wegen der Steuerprogression müsse man sich auf deutlich höhere Abzüge einstellen, sagt Till Bender, Jurist beim Rechtsschutz des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB). Möglicherweise fallen auch Sozialleistungen wie Wohngeld oder Kinderzuschlag weg. Das gilt es also zu prüfen. Langfristig allerdings zahlt sich das Aufstocken oft mit Hinblick auf bessere Karrierechancen und damit einhergehend besseren Gehalts- und Rentenaussichten aus.
Sorgfältig durchrechnen sollte man auch, welche Steuerklasse nach dem Aufstocken sinnvoll ist. Ehepaare mit unterschiedlich hohem Einkommen nutzen oft die Kombination der Steuerklassen drei und fünf. Dabei wird der bessere Verdienst vergleichsweise günstig und der niedrige Verdienst überproportional hoch besteuert. Oder aber beide Einkommen werden gleichwertig behandelt und in der Steuerklasse vier veranschlagt. dpa-mag
Mobiltelefon: Steuervorteil möglich
Nutzen Sie Ihr privates Mobiltelefon auch beruflich? Bei Beschäftigten, denen der Arbeitgeber kein Handy oder Smartphone zur Verfügung stellt, ist das oft der Fall - und sei es nur, weil das Bürotelefon ins Homeoffice umgeleitet wird.
Die Kosten für die Anschaffung des Geräts sowie die laufenden Handykosten können dann steuerlich geltend gemacht werden. Darauf weist der Bund der Steuerzahler hin. Macht die berufliche Nutzung mehr als 90 Prozent aus, kann der gesamte Kaufpreis im Jahr der Anschaffung sofort abgesetzt werden. Voraussetzung ist, dass der Bruttopreis nicht mehr als 952 Euro beträgt.„Liegt der Kaufpreis über 800 Euro netto, muss das Handy über die Nutzungsdauer hinweg abgeschrieben werden“, sagt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler. Die gewöhnliche Nutzungsdauer für Mobiltelefone hat die Finanzverwaltung auf fünf Jahre festgelegt.
Um vom Steuervorteil profitieren zu können, müssen sämtliche Handykosten bei der Steuererklärung angegeben werden im Bereich „Aufwendungen für Arbeitsmittel“ der Anlage N. dpa-mag