Stellenoffensive 2024

Zuschuss nutzen: Aufstiegs-Bafög

Wer sich beruflich weiterqualifiziert, sollte prüfen, ob eine Förderung mit dem sogenannten Aufstiegs-Bafög möglich ist. Foto: Christin Klose/dpa-mag

30.04.2024

Mit einer Weiterqualifizierung bleiben Beschäftigte nicht nur für ihren Arbeitgeber attraktiv. Eine berufliche Fortbildung ist häufig auch Voraussetzung, um aufzusteigen oder ein besseres Gehalt zu erreichen. Bis dahin stellt sich aber die Frage: Wie lässt sich die Weiterbildungsphase finanzieren? Ob Meister, Fachwirt, Techniker oder geprüfter Berufsspezialist: Für mehr als 700 unterschiedliche Fortbildungsabschlüsse lassen sich Förderungen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (Aufstiegs-Bafög) beantragen.

Zuschüsse für Lehrgangskosten und Lebensunterhalt

Dabei gibt es verschiedene Förderkomponenten. Das ist einerseits ein Zuschuss zu Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, heißt es vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF). Diese Förderung ist einkommens- und vermögensunabhängig, die Höchstsumme liegt bei 15 000 Euro. 50 Prozent davon müssen nicht zurückgezahlt werden. Für die anderen 50 Prozent erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ein Darlehensangebot der Förderbank KfW. Bei bestandener Abschlussprüfung können von der Darlehenssumme auf Antrag wiederum 50 Prozent erlassen werden.

Bei einer Fortbildung in Vollzeit ist darüber hinaus ein Beitrag zum Lebensunterhalt möglich, ebenfalls abhängig von Einkommen und Vermögen. Der Zuschuss muss laut Infos des Bundesbildungsministeriums nicht zurückgezahlt werden. Für Alleinstehende beträgt der maximale monatliche Unterhaltsbeitrag derzeit zum Beispiel 963 Euro.

Aufstiegs-Bafög: Antrag online stellen

Der Antrag auf AufstiegsBafög kann grundsätzlich online gestellt werden. Dazu lohnt es, sich zu den Antragsmöglichkeiten im eigenen Bundesland zu informieren. Darüber hinaus müssen mit dem Antrag diverse Unterlagen eingereicht werden. Eine Übersicht zu den Antragsformularen findet sich auf der Webseite des BMBF.

Wer sich persönlich beraten lassen will, kann sich auch an das zuständige Amt für Ausbildungsförderung wenden. Das BMBF führt online eine Liste mit Zuständigkeiten. Telefonisch gibt es zudem Auskunft unter der kostenlosen Informations-Hotline 0800 622 36 34 (montags bis donnerstags von 8.00 bis 18.00 Uhr, freitags von 8.00 bis 16.30 Uhr). dpa