E-Bike-Akku pflegen

Start in die Zweiradsaison

E-Bike-Akku pflegen

Der Akku ist der Antrieb, ohne den das E-Bike den Antrieb verliert. Tipps für ein sicheres und nachhaltiges Handling des E-Akkus.

09.03.2024

Er versorgt den Elektromotor mit Leistung und liefert die Energie für so manchen zusätzlichen Kilometer: Der Akku bildet das Herzstück jedes E-Bikes. Mit dem richtigen Laden, Lagern sowie einer regelmäßigen Pflege können E-Biker und -Bikerinnen dazu beitragen, die Lebensdauer des Akkus zu verlängern und sicherer vom eingebauten Rückenwind zu profitieren.

Den Akku korrekt lagern und laden

Lithium-Ionen-Akkus altern auf natürliche Weise - doch mit dem richtigen Verhalten können E-Biker lange Freude an ihrem Akku haben. Es empfiehlt sich, mit dem Akku sorgsam umzugehen und ihn nicht immer komplett leerzufahren. Für eine lange Akku-Lebensdauer sollte man zudem starke Sonneneinstrahlung vermeiden. Bei längerer Nichtbenutzung ist es hilfreich, den Akku bei einem Ladestand von 30 bis 60 Prozent zu lagern. Ein vollgeladener oder leerer Zustand bedeutet mehr Stress für den Akku. Wichtig: E-Bike-Akkus sollten in gut belüfteten Räumen mit Rauchmeldern geladen und aufbewahrt werden, die nicht als Fluchtweg vorgesehen sind. Am besten eignen sich Orte mit einer Umgebungstemperatur zwischen 0 und 20 Grad Celsius, in denen es keine Hitzequellen oder leicht entflammbare Materialien gibt.

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So wird der Akku richtig gepfelgt

Für die Reinigung des E-Bike-Akkus ist ein feuchtes Tuch empfehlenswert. Die Steckerpole sollten ebenfalls ab und zu gesäubert und im Anschluss leicht gefettet werden. Bevor E-Biker ihr Rad reinigen, sollten sie den Akku entnehmen und vom Strom trennen.

Zum Schutz der elektronischen Antriebskomponenten dürfen die Akkus zudem nicht mit einem direkten Wasserstrahl oder gar Hochdruck gesäubert werden, dies sicherheitsrelevante kann Folgen haben. E-Bike-Akkus sind komplexe, fein abgestimmte Systeme mit einem hohen Energiegehalt.

Ihre Inhaltsstoffe können grundsätzlich unter bestimmten Bedingungen entflammbar sein. Deshalb zeichnen sie sich durch eine Reihe von technologischen Sicherheitsmechanismen aus. So sind beispielsweise die E-Bike-Akkus von Bosch mit einem Batterie-Management-System ausgestattet: Es überwacht die Batterie fortwährend, erkennt kritische Betriebszustände und schützt die Zellen vor Überlastung.

Erkennt das System ein Problem, schaltet es den Akku automatisch zum Schutz des E-Bikers ab. Beim Fahrradfachhändler können E-Biker den Zustand des Akkus fachgerecht überprüfen lassen.

Übrigens sollten defekte, alte oder verbrauchte Akkus aus Sicherheitsgründen nicht repariert oder aufgefrischt werden. Händler nehmen den alten oder defekten Akku kostenlos zurück und führen ihn anschließend dem Recycling zu.
djd


Elektrofahrrad diebstahlsicher abstellen

Fahrräder sind ein beliebtes Diebesgut. Allein im Jahr 2021 wurden über 233.000 Fälle in Deutschland polizeilich erfasst die Dunkelziffer dürfte um ein Vielfaches höher sein. Einen wachsenden Anteil daran machen E-Bikes aus: Sie sind teurer als herkömmliche Fahrräder und daher bei Langfingern besonders beliebt. Umso wichtiger ist es, Schutzmaßnahmen zu ergreifen, die einen Diebstahl erschweren.

Fahrradschloss und Abstellort

E-Bikes sollten grundsätzlich immer mit einem robusten Fahrradschloss abgeschlossen werden. Damit Diebe kein leichtes Spiel haben, empfiehlt es sich, das E-Bike an einem fest verankerten Fahrradständer oder einem Laternenpfahl anzuschließen.

Außerdem spielt auch der Abstellort des E-Bikes eine Rolle: Tagsüber eignen sich Plätze, die belebt und von allen Seiten einsehbar sind. Nachts sollten E-Bikes in der Garage oder im Keller abgestellt werden.

Ist das nicht möglich, gilt es, einen Ort zu wählen, der gut beleuchtet und im Optimalfall belebt ist.
djd


Blau fahren ist Pflicht

Wer zulassungsfreie Kraftfahrzeuge wie etwa Roller, Mofas oder Mopeds bewegt, braucht bald neue Kennzeichen. Denn am 1. März startete ein neues Versicherungsjahr. Ab dem Stichtag ist nur noch das neue blaue Kennzeichen gültig.

Wer danach noch mit dem alten schwarzen unterwegs ist, macht sich strafbar und hat keinen Versicherungsschutz, teilt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mit. Das Kennzeichen gilt als Nachweis einer gültigen Kfz-Haftpflichtversicherung.

Das Schild brauchen unter anderem Kleinkrafträder wie Mofas oder Mopeds, die die nicht mehr als 50 Kubikzentimeter (ccm) Hubraum haben und nicht schneller als 45 km/h fahren.

Auch entsprechend motorisierte und schnelle Quads, Trikes und E-Roller brauchen das Schild wie auch motorisierte Krankenfahrstühle.

Das gilt auch für Mofas und Mopeds aus DDR-Produktion (bis 60 km/h), die bereits vor dem 1. März 1992 versichert waren.

Die Kennzeichen-Pflicht gilt übrigens auch für die schnellen S-Pedelecs, die bis 45 km/h beim Treten unterstützen.
dpa/tmn