Wer Steuern sparen will, sollte sich eine Übersicht über alle bereits getätigten Ausgaben in diesem Jahr verschaffen. Dazu rät die Bundessteuerberaterkammer.
Dafür ist jetzt ein guter Zeitpunkt: Denn es kann sich lohnen, bestimmte Anschaffungen noch für die zweite Jahreshälfte einzuplanen - und so Ausgaben zu bündeln. Das gilt etwa für berufliche Ausgaben.
Das Finanzamt zieht dafür nämlich automatisch Werbungskosten von der Lohnsteuer ab. Die Pauschale liegt für das Steuerjahr 2022 bei 1200 Euro. Liegen die beruflichen Ausgaben aber über der Pauschale, kann man die Kosten einzeln in seiner Steuererklärung geltend machen - und davon in der Regel steuerlich noch mehr profitieren. Es kann sich also lohnen, noch in diesem Jahr einen Laptop oder Berufskleidung anzuschaffen oder eine Fortbildung selbst zu bezahlen.
Höchstgrenzen bei Handwerkerkosten
Manchmal lohnt es sich auch, Ausgaben ins kommende Jahr zu verschieben - etwa Handwerkerkosten. Der Fiskus rechnet insgesamt bis zu 20 Prozent der Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten direkt bei der zu Einkommensteuer an. Die Höchstgrenze liegt bei 6000 Euro jährlich.
Es kann also sinnvoll sein, wenn man die Höchstgrenze bereits ausgeschöpft hat, Arbeiten am Haus oder in der Wohnung auf mehrere Jahre zu verteilen. So kann man trotz Höchstgrenze Steuervorteile nutzen - und seine Steuerlast um bis zu 1200 Euro pro Jahr senken. dpa