Kein neuer Antrag nötig: Hartz IV wird von allein zu Bürgergeld

Rechts- und Steuertipps zum Jahreswechsel

Kein neuer Antrag nötig: Hartz IV wird von allein zu Bürgergeld

Mehr Geld, doch die Bürokratie bleibt dieselbe: Ab Januar gibt es statt Hartz IV Bürgergeld. Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa-mag

28.12.2022

Höhere Sätze, weniger Hürden: das verspricht das Bürgergeld, das zum 1. Januar startet. Statt Hartz IV gibt es dann die neue Grundsicherung. Beantragt wird das Geld nach wie vor beim örtlichen Jobcenter - wo möglich auch digital.

Wer momentan Hartz IV bezieht, muss deswegen aber keinen neuen Antrag stellen. Betroffene erhalten das Bürgergeld ab dem 1. Januar automatisch, heißt es auf der Webseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales in einem umfangreichen Fragenkatalog.

Weiterbewilligungsanträge seien jedoch wie bislang zu stellen. Das Verfahren zur Bewilligung der Leistungen bleibe unverändert.

Selbst wer seinen Antrag auf Leistungen noch zu Zeiten von Hartz IV gestellt hat, muss jetzt keinen neuen Antrag ausfüllen. „Der Antrag `wandelt` sich dann in einen Bürgergeld-Antrag um, da Sie streng genommen einen Antrag auf SGB-II-Leistungen stellen", sagt ein Sprecher des Bundesministeriums.

Damit sei derzeit noch das unter dem Namen Hartz IV bekannte Arbeitslosengeld II gemeint. Ab dem 1. Januar handelt es sich dann um das Bürgergeld. dpa