Urteil: Erben müssen nicht immer einen Erbschein vorlegen

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Urteil: Erben müssen nicht immer einen Erbschein vorlegen

 

Foto: Christin Klose/dpa-mag

01.03.2022

Wer verstirbt, vererbt sein gesamtes Vermögen. Doch der Nachlass besteht nicht immer nur aus Immobilien oder Bankguthaben. Nicht selten kommt es vor, dass Verstorbene noch Forderungen gegen andere hatten. In diesem Fall müssen Erben die Forderungen beim Schuldner geltend machen. Doch was, wenn dieser bestreitet, dass man wirklich Erbe ist? Ist immer die Vorlage eines Erbscheins erforderlich?

 

Nicht unbedingt, befand das Oberlandesgericht Düsseldorf. Eine Erbenstellung lässt sich auch mit einem notariellen Testament oder Erbvertrag nachweisen (Az.: 7 U 139/21), berichtet die Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Das kann der Anspruchsgegner nur in Zweifel ziehen, wenn hinreichend Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Erblasser die Verfügung später widerrufen oder geändert haben könnte. (dpa)

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