Ist Ihr Brief schon ewig unterwegs, ein Paket kommt einfach nicht an? Dann sind Sie mit diesem Ärger nicht alleine. Im vergangenen Jahr hat die Schlichtungsstelle Post der Bundesnetzagentur mehr als 4.100 Beschwerden erhalten, rund 15 Prozent mehr als im Vorjahr.
Die Verbraucherzentralen bieten eine weitere Anlaufstelle: ein Tool, das Betroffenen eine erste rechtliche Einschätzung dazu gibt, ob sie Ansprüche geltend machen und wie und wo sie diese durchsetzen können. Betroffene müssen dafür lediglich einige Fragen zum Sachverhalt beantworten. Im Anschluss haben sie die Möglichkeit, sich einen Musterbrief erstellen zu lassen, den sie für den Kontakt zur zuständigen Stelle nutzen können. dpa
Das sog. Behindertentestament
Kinder, Eltern oder Geschwister mit Behinderungen können bei Vorliegen der Voraussetzungen diverse staatliche Leistungen in Anspruch nehmen.
1. Während der Anspruch auf Rehabilitation und Teilhabe einkommens- und vermögensunabhängig besteht, werden andere staatliche Leistungen bedarfsabhängig nur dann gewährt, wenn der Betroffene seinen notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus Einkommen und Vermögen bestreiten kann. Der Hilfeempfänger ist gehalten, sein Einkommen und das gesamte verwertbare Vermögen einzusetzen, bevor er staatliche Leistungen in Anspruch nehmen darf.
Das kann auch für eine Erbschaft oder einen Pflichtteil gelten.
2. Der Sozialleistungsträger kann u. U. Ansprüche des Hilfeempfängers auf sich überleiten und damit selbst geltend machen.
3. Bei richtiger Abfassung eines Testamentes können Kinder, Eltern oder Geschwister als Erben/Vermächtnisnehmer eingesetzt werden, ohne dass die Sozialleistungen gekürzt werden.
Hierfür wurde die Möglichkeit eines sog. Behindertentestamentes geschaffen. Die Vorgaben sind streng, aber die geliebten Menschen können bedacht und so für diese auch ein Stück Lebensqualität gesichert werden. Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten: das Vor- und Nacherbenmodell, die Vermächtnislösung, die umgekehrte Vermächtnislösung, die Kombinationslösung und die Trennungslösung.
Alle Modelle haben Vor- und Nachteile. Um das für den Betroffenen und den zukünftigen Erblasser bestmögliche Modell herauszufinden, müssen die persönliche Situation, die persönlichen Wünsche, Vorstellungen und Tatsachen besprochen werden.
Wenn die Regelungen richtig aufgesetzt werden, erhält der Beeinträchtigte Schutz vor dem Zugriff von Sozialleistungserbringern auf den übertragenen Erb-/Vermächtnisteil.
4. Wichtig ist, dass eine Enterbung der pflichtteilsberechtigten Kinder oder Eltern dazu führt, dass der Pflichtteilsanspruch entsteht und auf den Sozialleistungserbringer übergeleitet wird. In diesem Fall, ist das Vermögen des Erblassers für das betroffene Kind oder auch den pflichtteilsberechtigten Elternteil verloren. Dies ist z. B. dann der Fall, wenn Ehegatten das häufig anzutreffende Berliner Testament gewählt haben. Nach dem Tod des ersten Ehegatten wird das Kind enterbt und damit einher geht der Pflichtteilsanspruch. Ein Pflichtteilsanspruch sollte verhindert werden.
5. Selbstverständlich ist das sog. Behindertentestament auch für Beeinträchtigte anwendbar, die geschäftsfähig sind, also z. B. keiner Betreuung unterliegen, sondern ihre Angelegenheiten selbst regeln können.
6. Da jeder Fall bereits aufgrund der Familienzusammensetzung, Krankheitsgeschichte und Vermögensverhältnisse einzigartig ist, ist auch jedes Testament auf die persönlichen Verhältnisse abzustimmen. Hierzu sollten Sie sich fachkundig beraten lassen.
Rechtsanwältin Juliane Böhm, Fachanwältin für Erbrecht (seit 2006) und Fachanwältin für Verkehrsrecht (seit 2007), Neuruppin & Wittenberge
Trennung und Wechselmodell
Eine räumliche Trennung der Ehegatten zum Zwecke der späteren Ehescheidung innerhalb der gemeinsamen Ehewohnung (hier ein Haus mit mehreren Bädern und mehreren Zimmern) liegt dann noch nicht vor, wenn beide Ehegatten ein Badezimmer weiterhin gemeinsam nutzen und den im Schlafzimmer befindlichen Kleiderschrank, hat das OLG Hamm am 14.01.2025, Aktz. 7 UF 89/24, entschieden.
Auch nach der Scheidung der Ehegatten trifft die Miteigentümer der Ehewohnung (ob nun Eigentumswohnung oder Grundstückseigentum) die Pflicht, an der Umschuldung des Kredits mit dem Ziel der Reduzierung der Darlehensrate mitzuwirken. Zahlt der die Ehewohnung nach der Trennung allein nutzende Ehegatte auch die Darlehensraten allein, kann er diese in voller Höhe einem Anspruch des ausgezogenen Ehegatten auf Zahlung einer angemessenen Nutzungsentschädigung entgegenhalten. Hat der in der Wohnung verbliebene Ehegatte jedoch schuldhaft an der Umschuldung des Kredits nicht mitgewirkt, kann er die Zahlung der monatlichen Raten auf das Darlehen dem Anspruch des anderen Ehegatten auf Zahlung eines Nutzungsentgeltes nur in einem reduzierten Umfang entgegenhalten, so hat das OLG Frankfurt mit Beschluss vom 20.06.2024, Aktz. 4 UF 5/24, entschieden. Nutzungsentschädigung entgegenhalten. Hat der in der Wohnung verbliebene Ehegatte jedoch schuldhaft an der Umschuldung des Kredits nicht mitgewirkt, kann er die Zahlung der monatlichen Raten auf das Darlehen dem Anspruch des anderen Ehegatten auf Zahlung eines Nutzungsentgeltes nur in einem reduzierten Umfang entgegenhalten, so hat das OLG Frankfurt mit Beschluss vom 20.06.2024, Aktz. 4 UF 5/24, entschieden.
Betreuen die Eltern das noch nicht drei Jahre alte Kind im paritätischen Wechselmodell, soll nach der Auffassung des OLG Koblenz, Beschluss vom 30.04.2024, Aktz. 13 UF 397/24, für beide Elternteile bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes eine hälftige Erwerbsobliegenheit bestehen. In den ersten drei Lebensjahren eines Kindes besteht für den alleinbetreuenden Elternteil gar keine Erwerbsobliegenheit, auch wenn das Kind einen Kindergarten besucht.
Erfolgt die Betreuung des Kindes jedoch in vollem Umfang, z. B. durch Großeltern oder in einem Heim, besteht eine volle Erwerbsobliegenheit. Ob die Entscheidung auch beim Bundesgerichtshof Bestand haben wird, steht noch nicht fest.
Rechtsanwältin Eve Neugaertner (FA für Familienrecht, FA für Erbrecht), Rechtsanwaltskanzlei Neugaertner & Neugaertner Neuruppin


