Nach einer längeren Pause und aufgrund vieler Nachfragen von Lesern werde ich nun wieder regelmäßig über interessante erbrechtliche Themen schreiben. Auch starten wieder die Brandenburger Erbrechtsabende, dazu am Ende mehr. Die Durchsetzung bzw. Abwehr von Pflichtteilsansprüchen ist eines der Hauptthemen in einem abzuwickelnden Erbfall. Der Pflichtteil ist ein auf Geld gerichteter Anspruch gegen den/die Erben, der nicht von Amts wegen, sondern vom Berechtigten geltend zu machen ist. Die wenigsten Enterbten wissen, was der Verstorbene hinterlassen hat. Der Nachlass bildet jedoch die Grundlage für die Bezifferung der Ansprüche.
Der Erbe ist daher gehalten, ein sog. Bestandsverzeichnis zu erstellen, in dem er den Nachlass mit all seinen wertbildenden Faktoren aufzuführen hat. Hier gibt es oftmals die ersten Schwierigkeiten. Was zählt zum Nachlass und was ist ansonsten noch anzugeben? Neben dem Hausrat und Fahrzeugen gehören sämtliche bewegliche Gegenstände, Forderungen und Grundstücke oder Anteile daran dazu. Es sind lebzeitige Schenkungen anzugeben, auch Werte von Lebensversicherungen, selbst wenn ein Dritter bezugsberechtigt ist. Anzugeben sind auch Verbindlichkeiten, solche, die durch den Erbfall entstanden sind und Schulden, die der Erblasser hinterließ. Häufig sind die Verzeichnisse unvollständig, teilweise unbewusst. Berechtigte haben die Möglichkeit, vom Erben auch die Erstellung eines notariellen Verzeichnisses zu verlangen. Manch einer verspricht sich mehr „Wahrheit“ davon oder zumindest eine größere Sorgfalt.
Nachteil: Die Erstellung notarieller Nachlassverzeichnisses dauert wesentlich länger und die Hoffnung, darüber Einsicht in die Kontoauszüge der letzten 10 Jahre zu erhalten, erfüllt sich nicht. Strategisch muss daher in jedem Einzelfall überdacht werden, welcher Weg für den jeweiligen Mandanten gegangen wird. Erben müssen natürlich auch bedenken, dass der Pflichtteil mit dem Erbfall fällig wird. Wird er dann auch geltend gemacht, gerät der Erbe, auch wenn er noch nicht alle Auskünfte erteilt hat, spätestens nach Fristablauf in Zahlungsverzug. Die Zinslast ist nicht unerheblich. Schwierig wird es, wenn der Erbe nicht in der Lage ist, ohne Veräußerung einer Immobilie die Pflichtteilsansprüche zu erfüllen. Wünschenswert ist daher eine zügige Abwicklung des Erbfalls.
Silke Schaffer-Nitschke
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Erbrecht
Rechtsanwältin Silke Schaffer-Nitschke hält regelmäßig Vorträge zu verschiedenen erbrechtlichen Themen. Am 24.09.2025 um 18.00 Uhr referiert sie im Gelben Salon im Fontane Klub (Ritterstr. 69, 14770 Brandenburg a. d. H.) zum Thema: Alles rund um den Pflichtteil. Die Veranstaltung ist kostenfrei. Eine Anmeldung ist zwingend unter der Kanzleinummer 03381 22 72 99 erforderlich. Anmeldungen per E-Mail können nicht berücksichtigt werden. Näheres unter: www.kanzlei-nitschke.de