RECHT & STEUERN

Friedlich Tür an Tür miteinander leben

„Maschendrahtzaun“ Skurrile Streits zwischen Nachbarn sind nicht nötig. Tipps, wie sich das vermeiden lässt.

Ein Gespräch bewirkt manchmal Wunder: Wenn Nachbarn lärmen, sollte man diese freundlich darauf hinweisen. Foto: Christin Klose/dpa-mag

14.04.2025

Für das Zusammenleben in der Nachbarschaft gelten Regeln, an die sich die meisten Menschen auch halten. Aber es gibt durchaus Konflikte, die das Nebeneinander erschweren. Diese acht Punkte sollten Nachbarn besonders beachten, damit kein Streit entsteht.

Dumpfe Bässe aus der Nebenwohnung, Poltern von oben, Türknallen, Getrampel, Geschrei: Laute Geräusche aus benachbarten Wohnungen im Mehrfamilienhaus nerven oft. Wer überhaupt keine Rücksicht auf sein Umfeld nimmt, muss damit rechnen, dass sich Nachbarn irgendwann beschweren.

Aber nicht immer ist den Bewohnern selbst bewusst, wie laut sie eigentlich sind und wie viel die Umgebung davon mitbekommt. „Hier kann es schon etwas bringen, miteinander zu reden“, sagt Rechtsanwalt Michael Nack vom Verbraucherschutzverein„Wohnen im Eigentum“. Das sollte in einem freundlichen Ton passieren. Wer droht oder aggressiv wird, riskiert, dass sich die Fronten verhärten und weitere Streitigkeiten entstehen. Bringen solche Gespräche nichts, können Mieter ihren Vermieter bitten, einzugreifen.

Wer seinen Bäumen im Garten zu viel Freiheit beim Wachsen gewährt, riskiert ebenfalls den Unmut der Nachbarn. Es wird oft gar nicht gern gesehen, wenn die Äste über den Gartenzaun hinausragen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat dazu ein Urteil gefällt. Demnach dürfen überstehende Äste abgeschnitten werden, wenn sie eine Beeinträchtigung darstellen (Az.: V ZR 102/18). Das ist zum Beispiel der Fall, wenn von ihnen Zapfen aufs Nachbargrundstück fallen oder das Pflanzenwachstum dort beeinträchtigt wird.

Rasenmähen ist an Sonn- und Feiertagen in der Regel nicht gestattet, informiert der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland. Sowohl benzinbetriebene Geräte als auch Elektrorasenmäher dürfen an diesen Tagen nicht zum Einsatz kommen. Gleiches gilt für Freischneider, Grastrimmer, Laubbläser und Laubsammler.

„Unangenehme Gerüche sind ein Mangel an der Mietsache, gegen den Mieter vorgehen können“, sagt Rolf Bosse. Wenn es nach Tierexkrementen, Müll oder stark nach Zigarettenqualm stinkt, sollten Mieter ihren Vermieter informieren.

Wer in seinem Garten ein Lagerfeuer entfacht oder den Holzkohlegrill anwirft, sollte das tun, ohne die Nachbarn zu belästigen. Die Rauchschwaden dürfen möglichst nicht direkt zu ihnen herüberziehen. Sonst droht Ärger. Nachbarn, die sich von Grillenden gestört fühlten, sind sogar schon vor Gericht gezogen mit unterschiedlichen Ergebnissen.