RECHT & STEUERN

Rechtsanwältin Agnes D. Wendelmuth: Erbrecht: Möglichkeiten der Pflichtteilsvermeidung (1. Teil)

Neue Serie zu den Wegen, das Vermögen an die Richtigen gelangen zu lassen.

26.03.2025

Die Vermeidung von Pflichtteilszahlungen haben viele Mandanten zum Ziel, die sich an uns wenden. In einer kleinen Serie wollen wir die Möglichkeiten vorstellen, die dazu beitragen können.

Pflichtteilsberechtigt sind Kinder und, wenn diese vor den Eltern sterben, deren Kinder. Auch Ehegatten haben einen Pflichtteilsanspruch. Dieser beträgt die Hälfte der gesetzlichen Erbquote. Haben die Eheleute keinen Ehevertrag (Güterstand der Zugewinngemeinschaft) und zwei Kinder, erbt der Ehegatte zu 1/2,die Kinder je zu 14. Werden die Kinder enterbt, steht jedem von ihnen ein Pflichtteil von 1/8 zu. Beim Ehegatten ist es etwas komplizierter: Sein Erbteil von 1/2 setzt sich zusammen aus 1/4 Erbquote und einem weiteren 1/4 pauschaliertem Zugewinn. Der Pflichtteil beträgt also hier auch nur 1/8 (Hälfte der Erbquote). Zusätzlich kann der enterbte Ehegatte noch den Zugewinnausgleich geltend machen. Dieser wird dann aber konkret berechnet. Auch Eltern können einen Pflichtteilsanspruch haben. Da Ehegatten und Eltern selten enterbt werden, konzentrieren wir uns in unserer Serie auf die Kinder.

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Ein Pflichtteilsanspruch ist immer auf Geld gerichtet. Das enterbte Kind hat also keinen Anspruch auf Erinnerungstücke oder sonstige Gegenstände aus dem Nachlass. Und - entgegen einer weit verbreiteten Auffassung der Pflichtteilsanspruch entsteht erst mit dem Tod. Zu Lebzeiten kann ihn kein Kind verlangen. 

Praktisch ohne große Relevanz ist der gesetzliche Ausschluss des Pflichtteils: Der Pflichtteil kann entzogen werden, wenn der Pflichtteilsberechtigte schwere Straftaten begangen hat, auch im Zustand der Schuldunfähigkeit, oder seine Unterhaltsverpflichtungen gegenüber dem Erblasser böswillig verletzt hat.
Agnes D. Wendelmuth
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Erbrecht
Fachanwältin für Familienrecht
Deutsche Topanwältin laut FOCUS-Listen 2013 bis 2024.
Alle Artikel unter „Aktuelles“ bei www.wendelmuth.net

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