Oftmals gibt es Meinungsverschiedenheiten über den Wert r von Immobilien. Praktische Bedeutung hat dies bei der Berechnung des Zugewinnausgleichs oder wenn ein Miteigentümer das Gesamteigentum am Haus übernehmen möchte. Auch bei der Berechnung des Pflichtteils sind Gutachten zur Berechnung oder unerlässlich. Jedermann kann Immobiliengutachter sein. Kenntnisse und Erfahrung spielen keine Rolle.
Niemand überprüft das. Es gibt unzählige Institutionen, die Kurse und Zertifikate anbieten. Solch wohlklingende Qualifizierungsnachweise sind oft mit Vorsicht zu sehen. Mit großer Wahrscheinlichkeit sind öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige und Sachverständige, die nach der DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert sind, Garanten für Qualität. Wer ein Gutachten bekommt, dessen Werte ihn verwundern, kann zunächst einmal schauen, auf welcher Grundlage der Sachverständige bewertet hat. Eine Bewertung auf Grundlage von Angaben des Auftraggebers ohne Besichtigung bietet allenfalls grobe Anhaltspunkte.
Zu einer vollständigen Bewertung gehört regelmäßig die Frage nach dem Sachwert (Wert von Grundstück und Gebäude), dem Ertragswert (Wertermittlung auf Grundlage der Rendite, die durch Vermietung zu erzielen ist) und dem Vergleichswert (zu welchem Preis werden vergleichbare Objekte gehandelt). Fehlt dieses Verfahren in der Begutachtung, gerade bei Einfamilienhäusern, sollten die Alarmglocken schrillen.
Vor wenigen Tagen gelangte 3 ein Gutachten zu uns, nach · dem von 2015 bis 2023 das à Haus als solches ein Drittel 3 seines Wertes eingebüßt haben soll, obwohl die Preise im Berliner Speckgürtel explodiert sind. Das Vergleichswert verfahren fehlte. Im Zweifel muss durch ein gerichtliches Gutachten geklärt werden, wie 1 hoch der Wert der Immobilie tatsächlich ist. Wer dies vermeiden möchte, kann versuchen, ein Gutachten durch t einen qualitativ hochwertigen Gutachter überprüfen zu lassen. Eine solche Überprüfung kostet Geld, möglicherweise mehr als das zu überprüfende Gutachten gekostet hat. Da es bei Immobilien aber um viel Geld geht, lohnt sich die Investition
Dr. Christoph Schäfer, MBA Fachanwalt für Familienrecht bei Fachkanzlei Wendelmuth Rechtsanwälte, Magazin "Eltern“: Top-Kanzlei 2024 im Familienrecht, alle Artikel unter |Aktuelles“ bei www.wendelmuth.net