Präsentiert von

Recht & Steuern

Umwidmung: Private Gegenstände beruflich nutzen

Anschaffungskosten gleich im ersten Jahr in voller Höhe von der Steuer abgesetzt werden. Foto: Fabian Strauch

24.02.2025

Schreibtisch, Drucker und Co.: Wer häufig von zu Hause aus arbeitet, kann die Büroausstattung steuerlich geltend machen. Die Kosten für Arbeitsmittel gehören in die Anlage N zu den Werbungskosten. Liegt der Aufwand unter 800 Euro (Geringwertige Wirtschaftsgüter), kann er sofort abgeschrieben werden. Werden die Arbeitsmittel zum Teil auch privat genutzt, dürfen die Kosten nur anteilig abgesetzt werden. Was aber ist mit Arbeitsmitteln, die bei der ersten beruflichen Nutzung schon eine Weile vorhanden waren?

Auch solche Arbeitsmitteln können ab dem ersten Nutzungsjahr noch einen Steuervorteil bringen, erklärt der Bund der Steuerzahler. Umwidmung ist das Stich-Steuervorteil bringen, erklärt der Bund der Steuerzahler. Umwidmung ist das Stichwort. Zwar können die Anschaffungskosten dann nicht mehr komplett abgesetzt werden, der Restwert allerdings schon.

Ein Beispiel: Ein Arbeitnehmer hat sich am 31. Dezember 2020 einen Schreibtisch zum Preis von 780 Euro brutto gekauft. Erst ab dem 1. Januar 2024 nutzt er diesen beruflich. Laut Afa-Tabelle der Finanzverwaltung haben Schreibtische eine Nutzungsdauer von 13 Jahren, die jährliche Abschreibung liegt also bei 60 Euro. Um den Restwert zu erhalten, müssen die Anschaffungskosten jetzt um die jährliche Abschreibung für die Jahre 2021, 2022 und 2023 minimiert werden - bleiben 600 Euro übrig.

Wird der Schreibtisch zu mehr als 90 Prozent beruflich genutzt, kann dieser Restwert im Jahr 2024 sofort voll steuerlich geltend gemacht werden, weil er unterhalb der 800-Euro-Grenze liegt. Eine Ausnahme gilt für Computerhardware und -software. Diese Kosten können bei entsprechender betrieblicher Nutzung auch dann sofort voll abgesetzt werden, wenn sie mehr als 800 Euro betragen.


Portale nutzen

Nicht nur bei Versicherungen, Handyoder Stromverträgen: Auch bei der Suche nach einer passenden Baufinanzierung kann es sinnvoll sein, Vergleichsportale zu nutzen. Immerhin stehen dort viele Angebote nebeneinander, einen gewissen Marktüberblick zu bekommen, ist hier besonders komfortabel. Ganz unbedarft sollte man allerdings nicht herangehen. Die Verbraucherzentrale NRW gibt Tipps, welche Dinge man bei der Nutzung von Vergleichsportalen beachten sollte. Machen Sie sich bewusst, dass auch bei einem Vergleichsportal nicht immer alle Anbieter aufgeführt werden. Welche berücksichtigt werden, halten die Portale in einer Liste fest. Um fehlende Angebote zu ermitteln, kann es sich lohnen, einen Blick darauf zu werfen.

Unternehmen aus der Region

Verschiedene Anbieter

Nutzen Sie, wenn möglich, verschiedene Vergleichsportale, um Angebote zu vergleichen. Aber Vorsicht: Manche von ihnen nutzen dieselbe Datenbasis. Hinweise wie «powered by» oder «sponsored by»

Vermeintlich passenden Vertrag gefunden? Vergleichen Sie die Konditionen immer auch mit denen, die der Anbieter auf seiner Webseite selbst zur Verfügung stellt. Manchmal kann das günstiger sein.

Achten Sie auf voreingestellte Filter bei Vergleichsportalen. Wählen Sie selbst aus, ob die Liste nach Beliebtheit, Bewertung oder Preis sortiert sein soll.

Lassen Sie sich Zeit beim Vergleichen! Einige Vergleichsportale drängen auf den schnellen Abschluss, etwa mit Hinweisen wie «nur noch begrenzt verfügbar». Bleiben Sie cool, häufig kommen vergleichbare Angebote wieder oder sind beim Anbieter direkt erhältlich.