RECHT & STEUERN

Autobesitzer mit Bürgergeld?

Ein Auto ist auch für Bürgergeld-Empfänger wichtig, besonders für den Weg zur Arbeit oder potenzielle Jobmöglichkeiten. Foto: Christin Klose/dpa-mag

28.01.2025

Ein Auto ist in vielen Fällen unverzichtbar - auch für Empfänger von Bürgergeld. Etwa, wenn man zu einer Arbeitsstelle nicht ohne Auto kommt oder wenn für einen möglichen Job ein Wagen nötig ist. „Daher wird ein angemessenes Kraftfahrzeug für jeden erwerbsfähigen Bürgergeld-Bezieher nicht als Vermögen berücksichtigt“, heißt es auf der Webseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Was aber genau bedeutet „angemessen“? Das hängt von verschiedenen Faktoren ab:

- Wie viele Menschen in der Bedarfsgemeinschaft leben
- Ob dort möglicherweise mehrere Autos zur Verfügung stehen
- Wann ein Fahrzeug gekauft wurde

Und es gibt eine Wertgrenze, unterhalb derer ein Auto nicht angerechnet wird: Würde ein Wagen beim Verkauf weniger als 15.000 Euro einbringen, gilt er laut dem Bundesministerium von vornherein als angemessen. dpa