Zu wenig Vermögen, zu wenig Einkommen: Wer seinen Lebensunterhalt in Deutschland nicht aus eigener Kraft bestreiten kann, hat unter Umständen Anspruch auf eine Form der Grundsicherung. Das kann etwa die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder aber das Bürgergeld sein. Betroffene müssen diese Leistungen im Sozialamt beziehungsweise Jobcenter beantragen. Doch nicht immer bekommen Anspruchsberechtigte das, was ihnen zusteht. Bei Ablehnung oder zu geringer Leistungszusage kann es sich lohnen, gegen den Bescheid vorzugehen.
Das geht mithilfe eines Widerspruchs, heißt es in einer Info-Broschüre des Bundesarbeitsministeriums. Wo und bis wann dieser Widerspruch einzureichen ist, können Antragstellerinnen und Antragsteller ihrem jeweiligen Bescheid entnehmen. In der Regel muss dieser innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich erfolgen. Wer dabei Hilfe benötigt, kann sich zum Beispiel an eine Beratungsstelle der Sozialverbände VdK oder SoVD oder einen Fachanwalt für Sozialrecht wenden.
Wird auch der Widerspruch abgelehnt, bleibt Betroffenen nur noch der Rechtsweg. Dann ist laut Bundesarbeitsministerium eine Klage vor dem Sozialgericht notwendig, um einen möglichen Anspruch durchzusetzen. Ein Anwaltszwang besteht hierfür nicht, es kann aber durchaus sinnvoll sein, einen erfahrenen und fachlich versierten Rechtsbeistand zu konsultieren.
Die Mühe kann sich nach Erfahrung von Mohamed El-Zaatari lohnen. Der Rechtsanwalt und Rechtsabteilungsleiter bei der nach eigenen Angaben größten Verbraucherrechtskanzlei Deutschlands Rightmart sagt, dass zumindest bei den Bürgergeld-Bescheiden rund jeder zweite fehlerhaft sei. Darum sei es beinahe fahrlässig, einen Bescheid nicht prüfen zu lassen. Der überaus größte Teil der fehlerhaften Bescheide würde dabei schon nach einem Widerspruchsverfahren geändert. Häufig sei der Rechtsweg gar nicht notwendig. dpa
Warnschild ohne Wirkung
„Eltern haften für ihre Kinder“ - diesen Hinweis findet man häufig an Spielplätzen, Baustellen oder Privatgrundstücken. Doch was ist dran? Haften Eltern wirklich immer, wenn ihren Kindern auf einem Grundstück etwas zustößt, an dem dieser Hinweis einsehbar war?
Nein, sagt Eva Becker, Rechtsanwältin und Vorstandsmitglied des Deutschen Anwaltvereins: „Diese Schilder können Sie auch direkt in die Tonne kloppen.“ Wer auf einem frei zugänglichen Gelände gegebenenfalls gefährliche oder lose Dinge stehen oder liegen lässt oder keine ausreichende Sicherung - etwa von Baugruben - vornimmt, könne sich durch das Anbringen dieses Schilds nicht aus der Verantwortung ziehen.
„Natürlich haben Eltern weiter die Aufsichtspflicht und müssen dafür sorgen, dass ihre Kinder keine fremden Grundstücke betreten oder Unfug anstellen“, so die Juristin. Von der Eigenhaftung befreit Eigentümer und Verantwortliche das aber nicht.
Anders kann es aussehen, wenn das Grundstück ausreichend gegen unbefugtes Eintreten - zum Beispiel mit einem Zaun - gesichert ist und sich die Kinder gewaltsam Zutritt verschafft haben, bevor sie dort zu Schaden kommen. Ob das Schild dann allerdings hing oder nicht, macht keinen Unterschied. dpa
Wer zahlt, wenn meine Haushaltshilfe stürzt?
Die gute Nachricht vorweg: Auch schwarz beschäftigte Haushaltshilfen sind unfallversichert. Im Zweifel kann es aber teuer werden. „Die Unfallversicherung kann sich von dem Arbeitgeber die Aufwendungen, die durch den Versicherungsfall entstehen, erstatten lassen“, erklärt Fachanwältin für Arbeitsrecht Nathalie Oberthür aus Köln. Die Kosten entstehen in der Regel für Behandlung und Reha. Die Unfallversicherung kann außerdem die rückständigen Beiträge nachverlangen. Unter Umständen für bis zu 30 Jahre.
Haushaltshilfen auf Minijob-Basis sind immer unfallversichert. „Ist die Haushaltshilfe allerdings nicht abhängig beschäftigt, sondern selbstständig, genießt sie keinen Versicherungsschutz“, so Oberthür. In dem Fall kann die Haushaltshilfe nur dann vom Auftraggeber Schadenersatz und Schmerzensgeld fordern, wenn dieser den Unfall verursacht hat.
Hintergrund: Rund 2,8 Millionen Unfälle im Haushalt passieren im Jahr in Deutschland, etwa 8.000 Menschen verlieren dabei ihr Leben (Quelle: RKI). Laut der Statistik passieren nirgendwo mehr Unfälle. dpa/cr