Schwenkbare Kamera am Haus ist unzulässig

RECHT & STEUERN

Schwenkbare Kamera am Haus ist unzulässig

Die Überwachungskamera darf nur das eigene Grundstück überwachen. Foto: Christin Klose/dpa-mag

24.09.2024

Wenn schon nur die Möglichkeit besteht, dass eine Überwachungskamera auch auf das Nachbargrundstück gerichtet werden kann, darf sie nicht installiert werden. So entschied das Amtsgericht Gelnhausen (Az.: 52 C 76/24). 

Im konkreten Fall hatte sich ein Nachbar gegen eine Kamera gewehrt, die am Haus nebenan unter einem Balkon befestigt worden war. Zwar waren sich die Nachbarn nicht einig, ob die so angebrachte Kamera tatsächlich das Nachbarhaus aufnehmen konnte.

Allein schon die Möglichkeit zur Verfolgung schließt Installation aus 

Aber dem Amtsgericht reichte es aus, dass das Gerät einen elektronischen Steuerungsmechanismus hatte, womit sogar Personen selbstständig nachverfolgt werden konnten. Außerdem berücksichtigte das Gericht das ohnehin angespannte Verhältnis der Nachbarn. Das mache nachvollziehbar, dass eine Überwachung durch vorhandene Kameras befürchtet werde.

Auch wenn sie nicht genutzt wird - allein die Möglichkeit erzeugt demnach einen Überwachungsdruck. Dieser ist laut hessischem Gericht lediglich dann nicht vorhanden, wenn eine Kamera nur mit großem manuellem Aufwand auf das Nachbargrundstück gerichtet werden kann. dpa


Opferhilfe berät und unterstützt

Kriminalität: Einen hundertprozentigen Schutz kann es nicht geben.

Welche Gefahren gibt es da draußen? Und wie kann ich mich betrügerischen oder gewalttätigen Mitmenschen schützen? Einen guten Überblick darüber gibt etwa die Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes auf der Webseite polizeiberatung.de. Dort findet man zu allen relevanten Themen (unter anderem Betrug, Diebstahl, Internetkriminalität, Gewalt, Sexualdelikte) umfassende Informationen. Gerade bei Betrugsmaschen im Internet oder am Telefon gibt es oft neue Trends. Diese sollte man kennen, damit man sie erkennt und richtig handeln kann. Außerdem kann man über die Webseite Beratungsstellen in seiner Nähe finden. 

Wenn man Opfer geworden ist: zur Polizei

Hundertprozentig schützen kann man sich nicht. Wer Opfer einer Straftat, eines Unfalls oder eines vergleichbaren Ereignisses geworden ist und Schaden erlitten habt, ob materiell, psychisch oder körperlich, sollte sich an die Polizei wenden. In einer akuten Notsituation über den Notruf 110.

Anzeige können Sie persönlich oder schriftlich (per E-Mail, Fax, Brief oder Online) bei jeder Polizeidienststelle stellen. Je nach Bundesland kann aber mancher Anzeigeweg nicht möglich sein. Grundsätzlich kann man jeden Sachverhalt anzeigen, von dem man denkt, dass er eine Straftat darstellt. Die Strafanzeige ist kostenlos.

Wichtig: Es ist hilfreich, wenn man den Sachverhalt und etwaige Schäden so detailliert wie möglich dokumentiert und womöglich Zeugen dafür hat.

In vielen Fällen erstatten Opfer laut Polizei NRW aber keine Anzeige. Das gilt insbesondere für Vorkommnisse im familiären Umfeld, dem Freundeskreis oder am Arbeitsplatz und geschieht oft aus Scham oder aus Angst vor persönlichen Konsequenzen. Der Ratschlag: Trotzdem anzeigen. In der Regel führe nur eine Strafanzeige und Polizeiermittlung dazu, dass Taten aufhören. 

Hier gibt es Opferhilfe und Opferschutz

Die Polizei kann auch passende Hilfsangebote vermitteln. Dabei greifen die Dienststellen auf eine Opferhilfedatenbank zurück, in der alle Hilfeeinrichtungen eingepflegt sind. In Netzwerken der Opferhilfe arbeiten etwa Vertreter von Traumazentren, der Justiz, von Beratungsstellen, der psychosozialen Prozessbegleitung und von sozialen Diensten mit der Polizei zusammen.

Seit 1976 ist die Opferhilfeorganisation Weisser Ring tätig. Jeden Tag zwischen 7 und 22 Uhr kann man unter der Nummer 116 006 das Opfer-Telefon erreichen. Bundesweit hält der Weisse Ring 400 Beratungsstellen vor, auch eine kostenlose und anonyme Online-Beratung wird angeboten. Auch die Polizeiliche Kriminalprävention des Bundes und der Länder listet online (www.polizeiberatung.de/infos-fuer-betroffene/) eine Vielzahl von Telefonnummern, darunter auch das Kinder- und Jugendtelefon 116 111 (“Nummer gegen Kummer“), und Informationen etwa zu Fallbeispielen und ersten Schritten auf. dpa