Quiet Vacation

RECHT & STEUERN

Quiet Vacation

Stiller Urlaub? Die eigenmächtige Verlagerung des Arbeitsortes ins Ausland kann sogar als Arbeitsverweigerung angesehen werden - Kündigung inklusive.

Heimlich in den Urlaub zu fahren und von dort aus zu arbeiten, kann ernsthafte Konsequenzen haben. Foto: Andrea Warnecke/dpa-tmn

02.09.2024

Ein paar Tage verreisen und von dort aus arbeiten? Klingt verlockend, denn viele Bürojobs können ja im Prinzip von überall aus erledigt werden. „Quiet Vacation“ (stiller Urlaub) nennt man das. Doch so einfach ist es arbeitsrechtlich nicht. Heimlich in den Urlaub zu fahren und von dort aus zu arbeiten, kann sogar ernsthafte Konsequenzen haben. Die Jobplattform Monster hat in Zusammenarbeit mit dem Marktforschungsunternehmen YouGov Deutschland in einer Umfrage 1330 Beschäftigten die Frage gestellt, was sie davon halten, heimlich und während der Arbeitszeit in den Urlaub zu fahren.

- Ungefähr ein Drittel der befragten Beschäftigten (32 Prozent) finden, dass das überhaupt nicht geht und es selbst nie machen würden.
- 10 Prozent der Befragten gaben an, dass sie finden, dass nichts dabei ist, solange die Arbeit nicht darunter leidet.
- 5 Prozent haben es auch schon mal gemacht.
- 23 Prozent der Befragten wäre Quiet Vacation gar nicht möglich, weil die Art der Arbeit es gar nicht möglich macht.
- Das Melden von Kolleginnen und Kollegen, die heimlich im Urlaub sind, scheint unter Beschäftigten nicht weit verbreitet zu sein. 16 Prozent gaben an, dass sie dies selbst nie tun würden, aber auch ihre Kolleginnen und Kollegen nicht beim Arbeitgeber melden würden.
- Für 14 Prozent spielt es keine Rolle, solange sie selbst keinen Schaden oder Mehrarbeit dadurch haben. Lediglich sieben Prozent der Befragten würden solche Vorfälle ihrem Arbeitgeber melden.

Dürfen Arbeitnehmer überhaupt aus dem Ausland arbeiten?

Aber ist das mit dem stillen Urlaub nun erlaubt, oder nicht? „Arbeit ist nur an den vereinbarten Arbeitsorten zulässig“, so die Fachanwältin für Arbeitsrecht Nathalie Oberthür. Arbeitnehmer müssen daher prüfen, ob als Arbeitsort das Homeoffice oder jeder andere Arbeitsort, also das mobile Arbeiten, vereinbart wurde. Arbeit aus dem Ausland ist grundsätzlich nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Arbeitgebers zulässig.

Und heimlich Urlaub machen, kann Konsequenzen mit sich ziehen, wenn das Unternehmen davon Wind bekommt: Die eigenmächtige Verlagerung des Arbeitsortes ins Ausland kann als unbefugte Urlaubsnahme oder Arbeitsverweigerung angesehen werden und eine fristlose Kündigung zur Folge haben, so Oberthür. dpa


Arbeitslosengeld: So viel dürfen Sie hinzuverdienen

Wer Arbeitslosengeld (ALG) bezieht, darf nebenher kaum eigene Einnahmen haben. Der Freibetrag liegt bei 165 Euro im Monat. Liegt man darüber, wird das Arbeitslosengeld entsprechend gekürzt. (Bundesagentur für Arbeit) Mit Werbungskosten kann man den Freibetrag aber noch erhöhen. Ein Beispiel: Sie verdienen 250 Euro im Monat und haben dafür Fahrtkosten von25 Euro. Der Freibetrag erhöht sich somit um die 25 Euro Fahrtkosten auf insgesamt 190 Euro. Der tatsächliche Verdienst liegt damit immer noch 60 Euro über dem zulässigen, daher wird das Arbeitslosengeld exakt um diesen Betrag gekürzt. Während des Bezugs von ALG darf die wöchentliche Arbeitszeit aber nur weniger als 15 Stunden pro Kalenderwoche betragen. dpa