Michael Barth, Fachanwalt: Trennung oder Scheidung

RECHT & STEUERN

Michael Barth, Fachanwalt: Trennung oder Scheidung

Der Fachanwalt für Familienrecht gibt Informationen über die wesentlichen Unterschiede zwischen Trennung und Scheidung, einschließlich Unterhalt, Rentenausgleich und Erbrecht.

10.08.2024

Wenn eine Ehe scheitert, tritt zunächst die Trennung ein (sog. Trennung von Tisch und Bett). Dies bedeutet im Kern, dass die Trennungsabsicht mitgeteilt wird und die Eheleute sodann getrennt schlafen und getrennt wirtschaften, also getrennt einkaufen, kochen, waschen, etc. und getrennte Konten führen.

Wenn man will, so kann man nach einem Jahr Trennung die Scheidung einreichen. Der andere Partner kann die Scheidung nicht verhindern, allenfalls verzögern. Ein Auszug aus der gemeinsamen Wohnung oder Haus ist sicherlich wünschenswert, aber keine Bedingung.

Wer keine Scheidung will, kann über Jahre hinweg getrennt leben. Es gibt keine Pflicht zur Scheidung und es gibt keine automatische Scheidung nach 3 oder 5 Jahren der Trennung.

Wo aber liegt der rechtliche Unterschied zwischen Trennung und Scheidung? Kurz besagt im Unterhalt, in der Rentenausgleichung, Vermögenszuwachs und beim Erbe.

Der Trennungsunterhalt wird ohne viel Diskussion fällig, wenn ein Einkommensunterschied besteht. Es gibt keine zeitliche Beschränkung. Nachehelicher Unterhalt wird jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen (Krankheit, Alter, etc.) fällig und ist zeitlich meist begrenzt.

Bedenken Sie auch, dass bestimmte Unterhaltsgründe (z.B. Krankheit, Alter) erst nach Jahren der Trennung entstehen können. Sie sollten sich also scheiden lassen, ehe der Partner krank ist oder alt wird. Auch die Dauer der Ehe beeinflusst den Unterhalt. Wer länger verheiratet ist, zahlt länger Unterhalt.

Ein weiterer Unterschied liegt im Rentenrecht. Solange man nur getrennt ist, wird die künftige Altersrente geteilt. Mit Einreichung der Scheidung wird die Ausgleichung beendet. Wer länger verheiratet ist, verliert mehr Rente. Weiter wird der Vermögenszuwachs während der Ehe ausgeglichen (Ausgleich von Zugewinn). Wer länger anspart, läuft Gefahr, auch mehr teilen zu müssen.

Sodann bleiben die Erbrechte während der Trennung bestehen.

Erst im Scheidungsverfahren enden die Erbrechte und Pflichtteilsrechte der Ehegatten. Wer möchte, dass der Partner keine Pflichtteilsrechte mehr hat, der muss sich scheiden lassen.

Es gibt also durchaus spürbare Unterschiede zwischen Trennung und Scheidung. Verschenken Sie keine Zeit und kein Geld: Lassen Sie sich rechtzeitig von einem auf das Familienrecht spezialisierten Anwalt beraten.

Michael Barth
Fachanwalt für Familienrecht
14641 Nauen, Mittelstr. 33-34 

Tel: 03321-449 23