Schlafprobleme, Depressionen, Panikattacken: Die Folgen von Stalking können für Betroffene gravierend sein. Um sich selbst zu schützen und dem Gefühl der Ohnmacht zu entkommen, sollten Betroffene möglichst umgehend aktiv werden. Denn: Stalking - also „das beharrliche Verfolgen, penetrantes Belästigen und Nachstellen einer Person gegen deren Willen, so dass sie in ihrer Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt wird“, so eine Definition der Polizei NRW - ist strafbar und kann bei einer Anzeige entsprechend geahndet werden. Wer sich unsicher ist, kann einen spezialisierten Rechtsanwalt zurate ziehen. Dieser mahnt den Stalker zunächst ab und erhebt eventuell Klage. Oft wird gleichzeitig eine Einstweilige Verfügung beantragt, die eine vorläufige Entscheidung des Gerichts im Eilverfahren erwirkt.
Zudem können Fachberatungsstellen auf kommunaler Ebene helfen. Betroffene finden diese am besten im Internet. Überregional hilft das Opfer-Telefon des Opferschutzvereins Weisser Ring weiter. Es ist an sieben Tagen in der Woche zwischen 7 und 22 Uhr unter der Rufnummer 116 006 zu erreichen - anonym und kostenfrei. Auch eine Onlineberatung oder eine Beratung in einer der 400 Außenstellen des Vereins ist möglich - ebenfalls kostenfrei.
Wichtig ist außerdem, das eigene Umfeld wie Familie, Freunde, Nachbarn und Arbeitskollegen zu informieren. Handelt es sich bei dem Stalker um einen Arbeitskollegen, sollte auch der Arbeitgeber einbezogen werden. „Denn je mehr Leute Bescheid wissen, desto mehr schreckt dies erfahrungsgemäß Täter ab“, so der Kölner Rechtsanwalt Christian Solmecke. dpa