Berufseinsteiger haben Anspruch

RECHT & STEUERN

Berufseinsteiger haben Anspruch

Wenn Arbeitnehmer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr voll arbeitsfähig sind, können sie eine Erwerbsminderungsrente beantragen. Foto: Julian Stratenschulte

19.05.2024

Eine Erwerbsminderungsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung können Betroffene in der Regel erst beziehen, wenn sie bereits fünf Jahre lang Beiträge eingezahlt haben. Für Berufseinsteiger gilt allerdings eine Sonderregelung, teilt die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) mit. Sie haben zumindest im Falle eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit bereits ab der ersten Beitragszahlung Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente.

Liegt die Ursache für die Erwerbsunfähigkeit in einer anderen Krankheit, kann ebenfalls eine Rente gezahlt werden. Dann aber muss die volle Erwerbsminderung zum einen innerhalb von sechs Jahren nach Ende der Schulzeit oder einer Ausbildung eingetreten sein. Zum anderen braucht es zwingend eingezahlte Pflichtbeiträge über einen Zeitraum von mindestens einem Jahr.

Die Höhe der Rente berechnet sich aus den bisher eingezahlten Beiträgen und der sogenannten Zurechnungszeit. Erwerbsgeminderte werden damit so gestellt, als hätten sie weiterhin den Durchschnitt der bisher gezahlten Beträge bis zur Regelaltersgrenze eingezahlt. Berufsausbildungszeiten werden zudem pauschal höher bewertet. Laut Katja Braubach von der DRV kann die Erwerbsminderungsrente für Berufseinsteiger, die während der Lehre einen Arbeitsunfall erlitten haben, darum bereits bis zu rund 1500 Euro betragen.

Bei langjährig Versicherten wird nicht nach Arbeits- oder Freizeitunfall unterschieden. Ebenso wenig zwischen einer Berufskrankheit oder einer auf andere Art und Weise eingetreten Erkrankung. Sie können eine Erwerbsminderungsrente also auch dann erhalten, wenn ihnen in der Freizeit etwas zustößt.

Hilfe gibt es am kostenlosen DRV-Servicetelefon unter der Rufnummer 0800 10 00 48 00.
dpa


Identitätsdiebstahl

Flattern bei Ihnen Rechnungen für Waren oder Dienstleistungen ins Haus, die Sie gar nicht bestellt haben? Oder wird Ihr Konto mit Buchungen belastet, die Sie nicht zuordnen können? Dann könnten Sie Opfer eines Identitätsdiebstahls geworden sein. Das bedeutet, dass sich Fremde unbefugt Ihre persönlichen Daten beschafft haben und so auf Ihre Kosten Pakete zu sich bestellen. Jetzt heißt es: schnell handeln. 

Wichtig ist zudem, bei unberechtigten Abbuchungen die Beträge durch die Bank zurückbuchen zu lassen. Schicken Anbieter daraufhin Zahlungsaufforderungen können Opfer eines Identitätsdiebstahls innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung schriftlich widersprechen. „Hier ist es ratsam, einen Nachweis der Anzeigenerstattung beizufügen“, sagt Lösing.

Haben Kriminelle Ransomware auf dem Gerät ihres Opfers installiert, die Nutzerdaten verschlüsselt, und fordern Lösegelder für die Freigabe, sollten Betroffene die Zahlungsaufforderungen ignorieren und Anzeige erstatten. Zudem kommt es darauf an, so schnell wie möglich die Passwörter aller Accounts zu ändern und das betroffene Gerät vom Internet zu trennen.„Um den Schaden zu beheben, ist es oft sinnvoll, IT-Fachleute zurate zu ziehen“, so Verbraucherschützerin Rehberg. Präventiv ist es ratsam, regelmäßig Backups aller wichtigen Daten zu machen - etwa auf einer externen Festplatte.
dpa