Agnes D. Wendelmuth, Rechtsanwältin: Anzeige, Erbrecht und Vollmachtmissbrauch

RECHT & STEUERN

Agnes D. Wendelmuth, Rechtsanwältin: Anzeige, Erbrecht und Vollmachtmissbrauch

Rechtsanwältin Agnes D. Wendelmuth erklärt, welche rechtlichen Schritte Sie zum Schutz Ihrer Liebsten ergreifen können.

19.05.2024

Ältere Menschen sind oft leichtgläubiger und beeinflussbarer. Oft kommt Einsamkeit hinzu, etwa weil der Partner verstorben ist oder die Kinder weit weg wohnen. So werden Sie leider viel zu häufig Opfer. Die Täter gehen clever vor, sind aber nicht unbedingt kriminell. Am Ende verliert der ältere Mensch sein Vermögen - und für die Erben bleibt vom Nachlass nichts mehr über.

Im ersten Schritt kümmert sich der Täter um sein Opfer, schenkt ihm Zeit und Aufmerksamkeit und unterstützt ihn im Alltag (Gutmachen). Eine Vertrauensbeziehung entsteht. Der zweite Schritt dient der Abkapselung. Der Täter macht das bisherige Umfeld des älteren Menschen schlecht („Deine Kinder kümmern sich ja gar nicht um dich.“) und treibt einen Keil in oft Jahrzehnte alte Vertrauensbeziehungen. Nun ist das Ziel fast erreicht. Das Vermögen wird „weggemacht“. Hierfür nutzen die Täter Vollmachten, sogenannte Vorsorgevollmachten.

Der ältere Mensch gewährt hier typischerweise umfangreiche Zugriffsmöglichkeiten auf das Vermögen. Von diesen macht der Täter dann nicht im Sinne des Vollmachtgebers Gebrauch. Viel mehr bereichert er sich zu seinen eigenen Gunsten. Zuvor bestehende Vollmachten lässt der Täter widerrufen. So haben z.B. die Kinder keine Möglichkeit mehr, bei Banken nach der Vermögensentwicklung zu fragen.

Wenn der ältere Mensch geschäftsunfähig ist, z.B. bei Demenz, können die Erben versuchen, die abgeflossenen Werte zurückzuholen. Schwierig wird es jedoch, wenn der Täter es auch geschafft hat, ein Testament zu seinen Gunsten aufsetzen zu lassen. Dieses ist erst einmal wirksam, bis das Gegenteil bewiesen ist. Und gerade in der Grauzone zwischen bereits eingeschränkt und geschäfts- und testierunfähig haben die Täter relativ wenig zu befürchten. Wenn es tatsächlich der Wunsch des älteren Menschen ist, sein Vermögen z.B. an die nette Nachbarin zu geben, dann darf er das tun, solange er noch klar ist. Zu verhindern ist das kaum - außer mit eigener Nähe zu dem älteren Menschen.

Agnes D. Wendelmuth
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Erbrecht
Fachanwältin für Familienrecht
Deutsche Topanwältin laut FOCUS-Listen 2013, 2016 bis 2023
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