Im Falle einer Trennung ist es ausgesprochen sinnvoll, sich anwaltlich beraten zu lassen. Die anstehenden Rechtsfragen sind kompliziert und es braucht einen Fachmann, um sie zu ordnen.
Jeder vernünftige Anwalt wird im außergerichtlichen Bereich eine gütliche Einigung suchen und die Führung von Gerichtsverfahren nach Möglichkeit vermeiden. Für das eigentliche Scheidungsverfahren bei Gericht ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass der Scheidungsantrag (Scheidungsklage) von einem Rechtsanwalt gestellt werden muss. Dann die Frage, ob auch der andere Ehegatte einen Anwalt braucht.
Wenn die Eheleute im Scheidungsverfahren noch streiten wollen (z.B. Unterhalt, Hausrat, Haus, Zugewinn, Kinder, etc.), dann braucht es auch zwei Anwälte. Wenn aber keine Streitpunkte mehr offen sind, dann reicht vor Gericht auch ein Anwalt.
Dieser Anwalt ist aber kein gemeinsamer Anwalt, sondern nur der Vertreter dessen, der ihn beauftragt hat und der ihn auch alleine bezahlen muss. Freilich kann er, wenn Streitpunkte nicht ersichtlich sind, den anderen Ehepartner vernünftig einbinden und informieren, wenn dies der unstreitigen Erledigung dient.
Ebenso können die scheidungswilligen Eheleute auch vereinbaren, dass dieser eine Anwalt von beiden hälftig bezahlt wird. Eine Scheidung ist schlimm genug, so dass man nur raten kann, folgende Punkte zu beherzigen:
1) Lassen Sie sich frühzeitig beraten.
2) Erledigen Sie die Streitpunkte nach Möglichkeit ohne Gerichtsverfahren.
3) Führen Sie eine einvernehmliche Scheidung durch und teilen Sie die Kosten.
Michael Barth
Fachanwalt für Familienrecht
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