Familienrecht: Verantwortungsgemeinschaft - Kommt die „Ehe light“?

RECHT & STEUERN

Familienrecht: Verantwortungsgemeinschaft - Kommt die „Ehe light“?

Christoph Schäfer zu den Eckpunkten des Projektes: Keine Steuererleichterungen, kein Erbrecht und keine Unterhaltsverpflichtungen. Dazu: Auswirkungen auf Umgangs- und Sorgerecht und aufenthaltsrechtlichen Folgen.

11.02.2024

Kürzlich hat das Bundesministerium der Justiz (BMJ) Eckpunkte für eine Verantwortungsgemeinschaft vorgelegt. Das Projekt war im Koalitionsvertrag der Ampel angekündigt. Bemerkenswert an den Eckpunkten ist vor allem, was alles nicht kommen soll:

Kein Erbrecht, keine Steuererleichterungen, keine Auswirkungen auf Umgangs- und Sorgerecht und keine aufenthaltsrechtlichen Folgen. Auch Unterhaltsverpflichtungen wird es nicht geben.

In einer „Grundstufe“ beschränken sich die Wirkungen auf einen Anspruch bei der Bestellung als Betreuer und die Möglichkeit der Organspende. Ersteres geht schon heute über eine Vollmacht, letzteres hat wenig Praxisrelevanz.

In der Aufbaustufe soll es verschiedene Module geben: Darunter „Auskunft und Vertretung in Gesundheitsangelegenheiten“, was man ebenfalls über eine Vollmacht erreichen kann. Ein bisschen Familienrecht ist auch vorgesehen: Man kann eine Zugewinngemeinschaft vereinbaren. Endet die Verantwortungsgemeinschaft, kommt es zum finanziellen Ausgleich wie bei einer Scheidung. Der Unterschied zur Ehe ist, dass der Zugewinn zu versteuern ist.

Zudem soll es eine Regelung geben, die an die Zuweisung der Ehewohnung während der Trennungsphase angelehnt ist. Hier kann das Familiengericht einen Ehegatten „vor die Tür setzen“, insbesondere wenn es zum Schutz der Kinder oder wegen Gewalt erforderlich ist. Ebenfalls in diesem Modul soll eine Regelung enthalten sein, die im Eherecht als „Schlüsselgewalt“ bezeichnet wird. Einer kann den anderen bei Verträgen des täglichen Lebens verpflichten. Die praktische Bedeutung ist gering.

Ein weiteres Modul stellt das BMJ selbst in Frage, weil es mit einem „Prüfvorbehalt“ versehen ist: Die Möglichkeit für Arbeitnehmer, wie wegen der Pflege eines nahen Angehörigen Lohnersatzleistungen zu erhalten.

Bis zu sechs volljährige Personen sollen sich zusammenschließen können. Zugewinngemeinschaft soll hingegen nur zwischen zwei Personen möglich sein, die beide nicht durch eine Ehe gebunden sind. An die Notare hat das FDP-geführte BMJ auch gedacht: Sie müssen die Verantwortungsgemeinschaft beurkunden. Sie endet bei einvernehmlicher Aufhebung oder bei Austrittserklärung. Ob hierfür auch ein Notar aufzusuchen ist, ist noch ungeklärt.

Fazit: Die Eckpunkte wirken so, als ob vor dem Ende der Legislaturperiode noch ein Projekt aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt werden soll, und zwar so, dass es keinem weh tut und keinem wirklich etwas nutzt. Die meisten Dinge kann man auch heute schon vereinbaren, wenn man möchte. Insgesamt also keine „Ehe light“, sondern eher ein Nichts.

Dr. Christoph Schäfer, MBA Fachanwalt für Familienrecht bei Fachkanzlei wendelmuth Rechtsanwälte
Top Kanzlei 2021 und 2022 im Familienrecht lt. Magazin Stern
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Antrag auf Ruhen des Verfahrens möglich

Grundsteuer Ihren Einspruch müssen Steuerzahler binnen vier Wochen nach Bekanntgabe des Grundsteuerwertbescheids einlegen.

Der Bund der Steuerzahler und Haus & Grund Deutschland begleiten zwei Klagen, die sich gegen Bescheide der Grundsteuerwerte nach dem neuen Bundesmodell richten. Ziel ist es, die neue Bewertungsmethode vom Bundesverfassungsgericht auf ihre hin zu Verfassungsmäßigkeit überprüfen. Der Klage hängt ein Rechtsgutachten an, das zu dem Ergebnis gekommen war, dass das Grundsteuergesetz des Bundes verfassungswidrig ist. Das teilt der Bund der Steuerzahler mit.

Eigentümerinnen und Eigentümer, die bereits Einspruch gegen ihren Grundsteuerwertbescheid eingelegt haben oder das noch tun wollen, können unter Angabe der Aktenzeichen des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg (Az.: 3 K 3142/23) und des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz (Az.: 4 K 1205/23) zusätzlich das Ruhen des Verfahrens beantragen. Kommt das Finanzamt dem Antrag nach, bleibt das Einspruchsverfahren bis zu einem Urteil in der Musterklage offen.

Einspruch muss rechtzeitig eingereicht werden

Ihren Einspruch Steuerzahlerinnen müssen und Steuerzahler innerhalb von vier Wochen nach Bekanntgabe des Grundsteuerwertbescheids an das Finanzamt richten. Der Verweis auf die beiden offenen Verfahren nützt außerdem nur Eigentümerinnen und Eigentümern aus Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen - nur hier wird das zur Debatte stehende Bundesmodell angewandt.

Eigentümerinnen und Eigentümern, die nicht nur abwarten wollen, ob das Grundsteuer-Bundesmodell verfassungswidrig ist, sondern darüber hinaus individuelle Fragen zu klären haben oder sogar selbst klagen wollen, sollten das Ruhen des Verfahrens nicht beantragen, rät der Bund der Steuerzahler. Denn diese könnten ansonsten so lange nicht klagen, wie der Einspruch noch offen ist. Erst mit der Zurückweisung des Einspruchs sei das möglich, so die Experten.

Kritik gibt es für die Pauschalisierung

Die Neubewertung von Grundstücken und Immobilien war notwendig geworden, «weil das Bundesverfassungsgericht die bisher geltende Bewertung für die Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt und den Gesetzgeber aufgefordert hatte, ein neues Bewertungsverfahren zu schaffen», sagt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler.

Die Kritik der beiden Verbände richtet sich unter anderem gegen die bei der Bewertung anzusetzenden Pauschal-Mieten und -Bodenrichtwerte, die die Grundstückswerte erheblich beeinflussen würden, so Karbe-Geßler.
dpa