Mit einer Rechtsschutzversicherung hat man bei gerichtlichen Auseinandersetzungen immer einen Ass im Ärmel? Das wünscht sich wohl so manch einer. Doch die Police ist keineswegs ein „Rundum-Sorglos-Paket“ für alles, was irgendwie mit Anwalt oder Gericht zu tun habe, so Claudia Frenz vom Bund der Versicherten (BdV).
Was sie aber im Idealfall tut: bei einem Rechtsstreit die Kosten der Versicherten für eine Rechtsverfolgung oder -verteidigung übernehmen - und zwar immer nur für den jeweils versicherten Bereich. Darunter fallen laut Philipp Rehberg von der Verbraucherzentrale Niedersachsen vor allem das Honorar für den eigenen Anwalt sowie die Verfahrenskosten für Gericht, Zeugenauslagen und Sachverständigengutachten. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, schließt das auch die Kosten der Gegenseite ein. „Was aber genau übernommen wird, regeln der jeweilige Tarif und die Bedingungen“, sagt Rehberg. Nicht selten komme es so zu allerlei Ausschlüssen. „Teils trägt die Versicherung nur die Kosten des Gerichtsverfahrens und nicht die vorgerichtlichen Kosten - vor allem im Bereich des Steuer- und Sozialrechts.“
Nicht zuletzt deshalb betrachten Verbraucherschützer und BdV eine Rechtsschutzversicherung als nicht zwingend notwendig. „Wir raten dazu, vorrangig existenzbedrohende Gefahren wie das Krankheits-, Haftpflicht- und Erwerbsrisiko abzusichern“, sagt Rehberg. „Für die weniger bedrohlichen Risiken wie rechtliche Streitigkeiten sollten lieber Rücklagen gebildet werden.“
Vertragsinhalte genau prüfen
Es gebe aber Fälle, in denen Verbraucherinnen und Verbraucher den Abschluss einer solchen Police trotzdem in Erwägung ziehen können: „Für einen Wohnrechtsschutz zum Beispiel, wenn man einen älteren, günstigen Mietvertrag oder einen schwierigen Vermieter hat“, so Rehberg. Oder einen Arbeitsrechtsschutz, wenn betriebsbedingte Kündigungen in der eigenen Branche häufiger vorkommen. Ebenso könnten bei Vielfahrern der Verkehrsrechtsschutz oder ein Privat- bzw. Vertragsrechtsschutz beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll sein.
Dann aber sollte man sich vor Vertragsunterzeichnung genau überlegen, welchen Bedarf man hat und nur solche Verträge unterzeichnen, die für die persönliche Situation sinnvoll seien, sagt Frenz. Andernfalls laufe man Gefahr, dass genau das Risiko, wofür man die Police eigentlich haben wollte, nicht abgedeckt ist.
Manche Versicherungen schließen gewisse Dinge auch aus, sagt Rehberg. In Basistarifen seien vor allem häufig auftretende und kostenintensive Streitigkeiten ausgeschlossen wie sie etwa bei der Planung und dem Bau einer Immobilie vorkommen könnten. Der Grund: „Bauverzögerungen und Mängel bergen erhebliches Streitpotenzial und bringen teils hohe Kosten mit sich.“ Allerdings können Spezialtarife dieses Risiko abdecken. Weitere Ausschlüsse bestünden mitunter für Schadenersatzansprüche, Streitigkeiten innerhalb der Familie und im Zusammenhang mit Kapitalanlagen.
Manchmal reicht auch die Privathaftpflicht
Gut zu wissen: Nicht für jede Rechtsstreitigkeit ist wirklich ein Rechtsschutz notwendig. So schützt laut Frenz zum Beispiel die Privathaftpflichtversicherung, wenn man jemand anderen schädigt und von der geschädigten Person auf Schadenersatz verklagt wird. „Diese wehrt unberechtigte Schadensersatzansprüche Dritter, notfalls auch vor Gericht, ab und leistet bei berechtigten Ansprüchen.“ Droht bereits ein Rechtsstreit, ist es sowieso oft zu spät, eine Versicherung abzuschließen. „Die Versicherung muss bereits bestehen, wenn der Grund für die Streitigkeit gesetzt wird“, erklärt Rehberg.
Kosten und Leistungen vergleichen
Die Kosten einer Rechtsschutzversicherung hängen Rehberg zufolge davon ab, welche Risiken im Einzelnen versichert sind. Darum lohne es sich auf jeden Fall, Kosten und Leistungen der Tarife unterschiedlicher Anbieter zu vergleichen. Teils gebe es erhebliche Unterschiede, sagt Frenz: „Die Spanne der Jahresprämien für eine empfehlenswerte Rechtsschutzversicherung für die Leistungsbereiche Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz liegt zwischen 130 und 230 Euro - bei einem Selbstbehalt pro Schadenfall bis 1500 Euro.“ Nimmt der Versicherte eine solche Versicherung eines Tages in Anspruch, kann im Anschluss die Kündigung drohen: Laut Rehberg sind Versicherer zur vorzeitigen Kündigung berechtigt, wenn zwei Versicherungsfälle, für die Schutz besteht, innerhalb von zwölf Monaten eingetreten sind. „Aber auch unabhängig davon kann die Versicherung unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Ablauf der Vertragslaufzeit kündigen.“ Ist das der Fall, kann es sehr schwer werden, woanders eine Rechtsschutzversicherung zu erhalten, erklärt Frenz. dpa