In einem Erbfall wird oft ein Nachlassverzeichnis benötigt. Das Nachlassverzeichnis fast in schriftlicher Form sämtliche Vermögensgegenstände des Erblassers zusammen. Ein Nachlassverzeichnis wird benötigt für die Auseinandersetzung der Erben untereinander, aber auch für die Auflösung der Erbengemeinschaft. Ebenso wie für die Berechnung von Pflichtteilsansprüchen. Auch ein Testamentsvollstrecker ist verpflichtet, ein Nachlassverzeichnis zu erstellen.
Bei der Erstellung eines Nachlassverzeichnisses herrscht oft Unsicherheit, was aufzuzählen ist. Kurz gesagt sind die sogenannten Aktiva also alle positiven Vermögenswerte und auch die Passiva also alle Zahlungsverpflichtungen sowie Erbfallschulden aufzuschreiben. Nur anhand einer Gegenüberstellung der schwarzen Zahlen mit den roten Zahlen lässt sich ermitteln, welchen Wert der Nachlass denn eigentlich hat. Dabei kommt es immer auf den Sterbetag an. Welche Verpflichtungen oder Ansprüche bestanden da? Man kann dazu Muster verwenden und ist normalerweise nicht verpflichtet auch Belege beizufügen. Nur mit Belegen kann allerdings der Empfänger dieser Abrechnung des Vermögens auf den Todesfall wirklich die Angaben überprüfen. Nur bei der Erstellung eines notariellen Nachlassverzeichnisses müssen die Belege alle vorgelegt werden.
Zu den Aktiva angehört jedes Geldvermögen, die Angabe zu Tagesgeldkonten, zur Fremdwährungskonten und auch Angaben über Gemeinschaftskonten Rentensparvertrag und auch Guthaben aus Mietkaution sowie in Form von Versicherungen angelegten Geldes. Auch Wertgegenstände wie Schmuck oder Kunstgegenstände und auch der Wert von PKWs ist anzugeben, natürlich auch Immobilien, vielleicht auch technische Geräte also alle, was zum Erbe gehört und möglicherweise einen Wert hat.
Zu den Passiva gehören alle Zahlungsverpflichtungen, die beim Todesfall bestanden. Das können Darlehensverträge sein und auch Darlehensverträge die der Erblasser gemeinsam mit anderen Personen hatte. Auch Rückzahlungsverpflichtungen oder offene Rechnungen gehören in die Aufstellung der Passiva.
Die sogenannten Erbfallschulden sind Zahlungsverpflichtungen, die im Zusammenhang mit dem Tod entstehen, dazu gehört der Aufwand für die Beerdigung sowie auch der Aufwand für Trauerkleidung der engeren Verwandten. Die Ermittlung des Wertes des Erbes ist eigentlich nicht so kompliziert, wenn man sich veranschaulicht, dass der oder die Erben vollständig an die rechtliche Stellung des Erblassers treten. Trotzdem gibt es bereits an dieser Stelle oft Streitigkeiten zwischen den Erben und erst recht zwischen den Erben und den Personen, die einen Anspruch auf einen Pflichtteil haben.
Die Verfasserin Rechtsanwältin Daniela Saegebrecht ist
• Fachanwältin für Arbeitsrecht
• Fachanwältin für Familienrecht
• Fachanwältin für Erbrecht
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