wendelmuth Rechtsanwälte: Familienrecht/Erbrecht: Rechtmittel gegen Auskunftsverpflichtung?

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wendelmuth Rechtsanwälte: Familienrecht/Erbrecht: Rechtmittel gegen Auskunftsverpflichtung?

Berechnung von Unterhalt oder Zugewinnausgleich im Familienrecht - Oft ist schon nach der ersten Instanz Schluss

22.10.2023

Auskunftsverpflichtungen gibt es in vielen Rechtsgebieten. Bei unseren Themen begegnen sie uns täglich: Egal ob es um die Berechnung von Unterhalt oder den Zugewinnausgleich im Familienrecht geht oder um das Nachlassverzeichnis im Erbrecht. Die Auskunft ist jeweils Grundlage für die Berechnung des konkreten Anspruchs. Nicht selten bleibt die außergerichtliche Aufforderung, Auskunft zu erteilen, unbeantwortet. Oft sind die Auskünfte auch unvollständig oder kommen häppchenweise. Dann bleibt nur noch der Gang zum Gericht.

Wer vom Gericht zur Auskunft verpflichtet wird, hat oft Gründe, warum er mit dem Beschluss oder Urteil nicht einverstanden ist, z.B. weil die Verpflichtung zu weitreichend ist oder weil er der Auffassung ist, dass ein Anspruch überhaupt nicht besteht. Das passende Rechtsmittel ist die Berufung (Erbrecht) bzw. die Beschwerde (Familienrecht). Doch Vorsicht! Damit das Rechtmittel zulässig ist, muss eine Beschwer von mindestens 600 € vorliegen.

Dabei schauen die Gerichte nicht nach dem Zahlungsanspruch, um den es eigentlich geht, sondern nur auf die Auskunft als solche und den mit ihr verbundenen Aufwand. Dann heißt es regelmäßig, dass dafür nicht mehr als z. B. 100 € anfallen werden. Eine Berufung bzw. Beschwerde ist dann nicht möglich. Sie würde als unzulässig zurückgewiesen. Die viele Zeit, welche die Auskunft kostet, findet keine Berücksichtigung. Als einziges Argument, um eine Entscheidung der zweiten Instanz in der Sache zu bekommen, hilft dann nur noch der detaillierte Vortrag, warum es unbedingt die Unterstützung eines Anwalts oder Steuerberaters braucht und man es alleine nicht schafft. Deren Arbeit kostet Geld und lässt die Beschwer meist auf über 600 € klettern. Lediglich bei Forderung der Auskunft als notarielles Nachlassverzeichnis sind die 600 € regelmäßig überschritten, denn dann soll ja gerade ein anderer die Auskunft erstellen.

Dr. Christoph Schäfer, MBA Fachanwalt für Familienrecht bei Fachkanzlei wendelmuth Rechtsanwälte
Top Kanzlei 2021 und 2022 im Familienrecht lt. Magazin Stern

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