Streit am Gartenzaun

RECHT & STEUERN

Streit am Gartenzaun

Die reflektierende Oberfläche glasierter Dachziegel kann Nachbarn stören. Das müssen sie nicht unter allen Umständen hinnehmen. Foto: Inga Kjer/dpa-tmn

22.10.2023

Gegen Lichtreflexionen durch Dachziegel kann man als Nachbar grundsätzlich vorgehen. Geht aber von glasierten Dachziegeln keine unzumutbare Beeinträchtigung aus, muss man das hinnehmen. Insoweit hat dann die Baugenehmigung Bestand, zeigt eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (Az. OVG 10 N 66.18), auf die das Rechtsportal „anwaltauskunft.de “ verweist.

Der Fall: Der beklagte Bauherr hatte eine Baugenehmigung. Auf seinem Einfamilienhaus wollte er Sonnenlicht-reflektierende, glasierte Dachziegel. Der Nachbar fühlte sich durch diese Lichtemissionen gestört und verlangte die Aufhebung der Baugenehmigung hinsichtlich der Ziegel. Seine Klage scheiterte bei Gericht.

Zwar ist ein Einschreiten gegen die Lichteinwirkung Nachbargrundstück laut auf das Gericht grundsätzlich möglich.

Jedoch kam im Zuge des Verfahrens eine fachliche Stellungnahme des Landesamts für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz zu dem Ergebnis, dass die Reflexionen zu keiner unzumutbaren Beeinträchtigung führen. Auf dieses Fachwissen durfte die Bauaufsichtsbehörde vertrauen. dpa