Ausgaben für die Kinderbetreuung

RECHT & STEUERN

Ausgaben für die Kinderbetreuung

Auch Omas Betreuung zählt. Foto: Uwe Anspach/dpa-mag

25.09.2023

Fallen Ausgaben für die Kinderbetreuung an, kann man diese in der Einkommensteuererklärung angeben. Das gilt für Kinder bis zum 14. Geburtstag. Pro Jahr und pro Kind sind bis zu zwei Drittel der Kosten als Sonderausgaben absetzbar, maximal jedoch 4.000 Euro, erklärt Erich Nöll, Geschäftsführer beim Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine. Damit das Finanzamt die Kosten anerkennt, müssen Eltern den Betrag überweisen. Denn Barzahlungen akzeptiert der Fiskus nicht. Zudem muss eine Rechnung, ein Beitragsbescheid oder ein schriftlicher Vertrag über die Kinderbetreuung vorliegen. So einen Vertrag können Familien übrigens auch mit den Großeltern abschließen - und dann die Betreuungskosten steuerlich ansetzen. Voraussetzung dafür, dass der Fiskus die Aufwendungen berücksichtigt: Die Großeltern dürfen nicht im selben Haushalt wie die Enkel leben.                 dpa