Viele meinen, kein Testament, sie brauchen, weil der Gatte und die Kinder ruhig alles erben sollen. Das ist zu einfach gedacht.
Zunächst ist die Frage, ob im Erbfall wirklich alles sofort aufgeteilt werden soll, auch das Eigenheim, oder ob erstmal nur der Gatte erben soll und die Kinder zuwarten sollen, bis auch der zunächst überlebende Gatte gestorben ist. Schon in dieser Frage liegt viel Sprengstoff, der mit einem vernünftigen Testament entschärft werden kann.
Wenn dann minderjährige Kinder erben, so werden sie vom überlebenden Elternteilvertreten. Das ist nicht immer ein gutes Ergebnis, schon gar nicht nach einer Trennung. Dann verwaltet der Ex-Gatte das Vermögen der Kinder. Ein Testament kann dies verhindern.
Werden die Kinder volljährig, dann bekommen sie notgedrungen das geerbte Geld in die Hand. Das ist nicht immer sinnvoll, da 18-jährige nicht unbedingt kluge Kaufleute sind. Ein Testament kann den Zeitpunkt der Auszahlung verlängern, beispielsweise auf den 25. Geburtstag. Da ist das Kind ungleich reifer und kann mit dem geerbten Geld ganz anders umgehen.
Dann noch das große Problem, dass Kinder vor den Eltern sterben können. Wenn das Kind selbst noch keine Kinder hat, dann erbt der Elternteil, der noch lebt. Nach Trennung bzw. Scheidung bedeutet im Klartext: Wenn man stirbt, erbt das Kind. Gut. Wenn dann das Kind stirbt, dann erbt der Ex-Partner. Auch gut? Hier kann ein Testament verhindern, dass das Erbe auf den geschiedenen Partner wechselt. Sonst kann es leicht sein, dass man das Haus selbst baut und bezahlt. Dann kommt die Scheidung und man muss den Partner ausbezahlen. Dann kommen die Todesfälle und das Haus landet im Ergebnis im Alleineigentum des geschiedenen Gatten. Für viele eine Horrorvorstellung, die es zu verhindern gilt. Mit einem Testament ist dies möglich. Holen Sie rechtzeitig Rat ein, am besten bei einem auf Familienrecht und Erbrecht spezialisierten Anwalt. Bestellen Sie Ihr Haus, solange Sie können.
Michael Barth, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht
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