Privat oder Gewerbe?

RECHT & STEUERN

Privat oder Gewerbe?

Gesamtschau Maßgeblich sind insbesondere Zahl und Art der angebotenen Artikel, sowie die Anzahl der von Dritten erhaltenen Bewertungen.

Schnell eingestellt, schnell verkauft - doch genau so schnell rutscht man als Privatperson in eine gewerbliche Tätigkeit. Darum sollte man mit Privatverkäufen vorsichtig sein.   Foto: Christin Klose/dpa-mag

25.06.2023

Wovon hängt es ab, ob ich Privatverkäufer bin oder ein Gewerbe anmelden muss? Wenn ich ein paar Dinge pro Monat im Internet verkaufe, bin ich doch wohl eindeutig privater Verkäufer, werden sich die meisten denken.
Doch genau das stimmt nicht immer. Der Unterschied ist aber wichtig zu wissen, da es steuerlich und rechtlich einen Unterschied macht, ob man als privater oder gewerblicher Verkäufer tätig ist. Denn gewerbliche Anbieter müssen ihre Kunden zum Beispiel über das Widerrufsrecht informieren. Auch die Impressumspflicht gilt für gewerbliche Anbieter. Wer sich an diese und andere Vorschriften nicht hält, müsse im schlimmsten Fall mit einer gerichtlichen Abmahnung rechnen, sagt Felix Barth, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz.
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen weist darauf hin, dass den Käufern im Fall einer gewerblichen Tätigkeit ein Rückgaberecht eingeräumt werden müsse. Private Verkäufer können die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung hingegen ihre Ware ausschließen. Bei Neuwaren beträgt diese Frist 24 Monate, bei Gebrauchtwaren zwölf.

Gewerblicher Handel unterliegt Umsatzsteuer

Auf einen gewerblichen Verkäufer kommen weitere gesetzliche Pflichten zu, etwa steuerrechtlicher Art. Denn die erzielten Einnahmen aus den Verkäufen können der Umsatzsteuer unterliegen. Rechtsberatungsstellen empfehlen, sich ab einem gewissen Umsatz im Zweifel besser von einem Steuerberater helfen zu lassen. Zudem müsse dann die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer bei allen Angeboten angegeben werden.
Es ist riskant, einfach anzunehmen, dass man als Privatverkäufer unbesorgt handeln kann, ohne die rechtlichen Bestimmungen zu beachten. Teure Rechtsstreitigkeiten, Steuernachzahlungen und mögliche Strafen können die Folge sein.

Ab wann liegt gewerbliche Tätigkeit vor?

Für Laien ist es meist gar nicht so leicht einzuschätzen, ob es sich beim eigenen Handel noch um Privatverkäufe oder schon um gewerbliche Verkäufe handelt. Denn eindeutig festgelegte Regeln gibt es dafür nicht. Zahlreiche Urteile bieten aber eine Orientierungshilfe. So entschied der Bundesgerichtshof (Az.: I ZR 3/06) 2008, dass die Einstufung „auf Grund einer Gesamtschau der relevanten Umstände zu beurteilen»“ ist.

Was geht in die Gesamtschau ein?

1. Wiederholte Verkaufstätigkeit
Das wichtigste Indiz für ein gewerbliches Handeln sei eine wiederholte Verkaufstätigkeit, sagt Rechtsanwalt Max-Lion Keller. „Maßgeblich sind insbesondere Zahl und Art der angebotenen Artikel, sowie die Anzahl der von Dritten erhaltenen Bewertungen.“ Der Bundesgerichtshof urteilte, dass bereits 25 Käuferbewertungen als Grenze zu einer gewerblichen Tätigkeit ausreichen. Über welchen Zeitraum hinweg die Bewertungen abgegeben wurden, spielt dabei keine Rolle.

2. Zustand der Ware 
Wer regelmäßig gleichartige Waren oder überwiegend Neuwaren anbietet, gilt ebenso als gewerblicher Anbieter. Wenn ich also zum Beispiel aus einer Geschäftsauflösung 20 Friseurumhänge weiterverkaufe, handle ich gewerblich. Der Wert des Gegenstands spielt dabei keine Rolle.
Noch eindeutiger wird es, wenn ich regelmäßig und fast ausschließlich Neuwaren verkaufe - etwa Töpfe, Bücher oder Elektronik.

3. Wert der Ware
Der Verkauf hochwertiger Gegenstände und teurer, antiker Raritäten spreche ebenfalls für eine Unternehmereigenschaft, sagt Rechtsanwalt Keller. Dabei sei unerheblich, ob diese Dinge gegebenenfalls aus dem eigenen Dachbodenfundus stammen. Allein der hohe Warenwert und die Tatsache, dass es sich hierbei nicht mehr um Alltagsgegenstände handle, sei entscheidend.

4. Verkäuferstatus
Ganz klar ist der Fall aus Sicht der Gerichte, wenn Verkäufer als sogenannte Powerseller tätig sind. Das sind Verkäufer, die bei gängigen Verkaufsplattformen regelmäßig und besonders viele Artikel verkaufen und somit ein hohes Handelsvolumen haben. Mit diesem Status geht die Pflicht einher, ein Gewerbe anzumelden.
dpa

Was gehört zum Nachbarschaftsrecht

Das Nachbarschaftsrecht ist ein Rechtsgebiet, das sich mit den rechtlichen Beziehungen zwischen Nachbarn befasst und zwar zwischen Grundstückseigentümern, nicht zwischen Nachbarn in einem Mietshaus. Es enthält eine Reihe von Regeln und Vorschriften, die das Zusammenleben und den Umgang mit Nachbarn regeln sollen. Das Ziel des Nachbarschaftsrechts ist es, Konflikte zu vermeiden und ein harmonisches Miteinander in der Nachbarschaft zu gewährleisten. Im Folgenden werden einige wichtige Aspekte des Nachbarschaftsrechts erläutert.
Grenzabstände und -markierungen: Das Nachbarschaftsrecht legt fest, wie weit Gebäude, Zäune oder andere bauliche Elemente von der Grundstücksgrenze entfernt sein müssen.
 Immissionsschutz: Das Nachbarschaftsrecht regelt auch den Schutz vor unzumutbaren Immissionen wie Lärm, Gerüchen oder Erschütterungen.
Überhang und Überwuchs: Wenn Äste oder Pflanzen von Bäumen oder Sträuchern eines Nachbarn auf das Nachbargrundstück ragen, kann dies zu Konflikten führen. Das Nachbarschaftsrecht legt fest, wie mit Überhang und Überwuchs umzugehen ist und wer für die Beseitigung verantwortlich ist.

Gemeinsame Nutzung von Einrichtungen: In einigen Fällen teilen Nachbarn bestimmte Einrichtungen wie Zufahrtswege, Garagen oder Gärten. Das Nachbarschaftsrecht regelt die Nutzung dieser gemeinsamen Einrichtungen und die damit verbundenen Pflichten und Rechte.
Ruhezeiten: Das Nachbarschaftsrecht enthält Vorschriften für Ruhezeiten, in denen bestimmte Aktivitäten, die zu Lärm führen, eingeschränkt oder untersagt sind.
Abstandsflächen: Beim Bau von Gebäuden müssen bestimmte Abstandsflächen zu den Nachbargrundstücken eingehalten werden. Diese Vorschriften dienen dazu, die Privatsphäre und das Lichteinfallrecht der Nachbarn zu schützen.
Es ist wichtig zu beachten, dass das Nachbarschaftsrecht landesrechtlich geregelt ist und daher von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein kann. Im Falle von Nachbarschaftsstreitigkeiten kann es sinnvoll sein, den Dialog mit den Nachbarn zu suchen und ein Schlichtungsverfahren in Betracht zu ziehen, welches in Brandenburg in der Regel durchlaufen werden muss, bevor gerichtlich Schritte unternommen werden können. Spätestens dann sollte man sich anwaltlicher Hilfe bedienen.
Andreas Lau, Rechtsanwalt

Das Erbrecht nach einer Ehescheidung

Für Ehegatten ist die Errichtung eines gemeinschaftlichen Testaments, insbesondere in Form des sogenannten Berliner Testaments, ein wichtiges Instrument, für die Absicherung des jeweils anderen Ehegatten zu sorgen. Doch was geschieht, wenn die Ehegatten nicht mehr an der Ehe festhalten wollen?
Trennt sich ein Ehepaar, bleiben die in dem Berliner Testament getroffenen letztwilligen Verfügungen zunächst wirksam. Wollen sich die Eheleute bereits zu diesem Zeitpunkt nicht mehr an den Regelungen im Testament festhalten lassen, kann das gemeinsame Testament auch nur gemeinsam widerrufen werden. Finden die wechselbezüglichen Regelungen nur bei einem Ehegatten keine Zustimmung mehr, so kann das Testament nur durch notariell beurkundeten Widerruf, der dem anderen Ehegatten zugehen muss, aufgehoben werden.
Mit einer Ehescheidung entfällt sodann das gesetzliche Erbrecht des Ehegatten. Auch ein gemeinschaftliches Testament verliert seine Wirksamkeit, wenn die Ehe aufgelöst ist. Der Auflösung der Ehe steht es gleich, wenn zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers die Voraussetzungen für eine Ehescheidung vorlagen und der Erblasser die Scheidung beantragt hatte oder einem Scheidungsantrag zugestimmt hatte.

Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn das Testament so auszulegen ist, dass das Erbrecht des Ehegatten auch nach einer Scheidung bestehen bleiben soll. Auch hier zeigt sich wieder, wie wichtig die im Einzelfall im Testament gewählten Regelungen sind.
Haben Sie noch weitere Fragen zu diesem oder einem anderen erbrechtlichen oder familienrechtlichen Thema?
Frau Rechtsanwältin Nadin Mentler ist in der Rechtsanwaltskanzlei Busch & Mentler in Brandenburg an der Havel tätig und berät u.a. in den Bereichen Erbrecht, Familien- und Sozialrecht. Sie ist telefonisch unter der Rufnummer 03381/201532 zu erreichen.

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