Arbeitgeber dürfen entscheiden, ob Hunde mit zur Arbeit gebracht werden. Das gilt auch für nach dem die nach dem Teilhabestärkungsgesetz erlaubte Assistenzhunde, wenn andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sich von diesen bedroht fühlen. Dies zeigt eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Mainz (2 Sa 490/21), auf die das Fachportal "Haufe.de " verweist.
Im konkreten Fall hatte eine Angestellte, die unter einer posttraumatischen Belastungsstörung leidet, geklagt, weil der Arbeitgeber ihr das Mitbringen ihres Assistenzhundes untersagte. Dieser sei gefährlich und habe «die betrieblichen Abläufe nachhaltig gestört», so der Arbeitgeber. Zudem stellte der Arbeitgeber die Assistenzhundeeigenschaft des Tiers infrage. Das Gericht gab dem Arbeitgeber recht und lehnte die Klage der Frau ab. Der Grund: Bei der Beurteilung des Tieres komme es nicht darauf an, ob der Hund objektiv gefährlich sei, so das Gericht. Entscheidend sei, dass Kolleginnen und Kollegen den Hund als bedrohlich empfinden und Arbeitsabläufe beeinträchtigt würden.
Ein Anspruch auf Mitnahme des Hundes aus betrieblicher Übung (also auf vom Arbeitgeber wiederholt gewährte freiwillige Leistungen) sei zudem nicht entstanden - und ergebe sich auch nicht aufgrund anderer rechtlicher Grundlagen. Der Arbeitgeber habe bei der Anordnung auch die Grenzen billigen Ermessens gewahrt.
Selbst wenn man unterstelle, dass der Hund ein Assistenzhund sei, den die Arbeitnehmerin wegen ihrer psychischen Erkrankung benötige, habe sie kein Recht, den konkreten Hund mit zur Arbeit zu bringen. Es liege in der Verantwortung des Arbeitnehmers, die anderen Mitarbeitenden und die Betriebsabläufe nicht zu stören.
dpa
Berlin führt
Steuererklärungen Hier werden sie zügig bearbeitet.
Im Schnitt benötigten Deutschlands Finanzämter im vergangenen Jahr rund 54 Tage zur Bearbeitung einer Steuererklärung. Ehe Steuerpflichtige nach Abgabe ihrer Erklärung also mit einem Bescheid ihres Finanzamts rechnen konnten, vergingen fast zwei Monate. Das geht aus einer Auswertung des Steuererklärungsportals Lohnsteuer-kompakt.de hervor. Am schnellsten arbeiteten wie im Jahr zuvor auch die Finanzämter in Berlin. Hier lag die durchschnittliche Bearbeitungsdauer bei 45,8 Tagen. Auf den Plätzen zwei und drei folgten Hamburg (46,7 Tage) und Nordrhein-Westfalen (47,5 Tage). Beim Schlusslicht Bremen benötigten die Finanzämter fast doppelt so lange (82,1 Tage) für die Bearbeitung einer Steuererklärung wie beim Spitzenreiter Berlin.Â
Nur etwas zügiger ging es laut der Erhebung in Brandenburg, Platz 15 mit 72,8 Tagen, und Baden-Württemberg, Platz 14 mit 60,5 Tagen. Im Mittelfeld tummeln sich die Finanzämter Rheinland-Pfalz (50,3 Tage), Hessens (51,4 Tage), Sachsens (52,2 Tage), Bayerns (53,5 Tage), Niedersachsens (54,0), Sachsen-Anhalts (54,3), des Saarlands (54,4 Tage), Mecklenburg-Vorpommerns (55,3 Tage), Thüringens (55,6 Tage) und Schleswig-Holsteins (56,3 Tage). Insgesamt ist die Bearbeitungsdauer der Steuererklärungen bei den Finanzämtern im Schnitt gestiegen. 2021 lag sie im Durchschnitt noch bei 49 Tagen.
Bei der Erhebung wurden Lohnsteuer-kompakt.de zufolge die Bearbeitungszeiten von rund 400 000 über die Seite erstellten Steuererklärungen erfasst. Berücksichtigt wurden 479 Finanzämter, bei denen mindestens 50 Steuererklärungen eingereicht wurden.
dpa
Hausratversicherungen: Auf die Details kommt es an
Im vergangenen Jahr ist die Zahl der Wohnungseinbrüche im Vergleich zum Vorjahr deutlich angestiegen. Wer sich vor den finanziellen Folgen eines Einbruchs schützen möchte, kann eine Hausratversicherung abschließen. Diese muss noch nicht einmal teuer sein, hat eine Untersuchung des Ratgeberportals „Finanztip.de “ ergeben. Manche Tarife starten bereits bei 25 Euro. Doch wie so oft steckt der Teufel im Detail. Ein Vergleich lohnt, denn die Policen können sich im Versicherungsumfang stark unterscheiden. So ist etwa nicht in jedem Tarif der Diebstahl von Gartenmöbeln oder Fahrrädern versichert. Auch wenn Kinderwagen aus einem gemeinsam genutzten Treppenhaus entwendet werden, leisten nur manche Versicherungen. Zudem können sich die Versicherungssummen stark unterscheiden - etwa bei gestohlenem Bargeld, das sich in der Wohnung befand. Darum sollte der Tarif immer den individuellen Bedürfnissen entsprechen. Verschiedene Tarife und ihre Leistungsumfänge könen die gängigen Online-Vergleichsportale  bieten.
dpa