Kleinunternehmerregelung

Recht Rechtsschutz - Barnim

Kleinunternehmerregelung

Foto: Christin Klose/dpa-mag

02.02.2022

Jeder fängt mal klein an. Das gilt auch für viele Unternehmerinnen oder Unternehmer. Deshalb gibt es bis zu gewissen Grenzen steuerlich eine Vereinfachung, die sogenannte Kleinunternehmerregelung, erklärt die Bundessteuerberaterkammer. In Anspruch nehmen kann diese Regelung, wer im vorangegangenen Kalenderjahr nicht mehr als 22.000 Euro und im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich nicht mehr als 50.000 Euro Umsatz gemacht hat beziehungsweise macht. Diese Grenze gilt seit dem 1. Januar 2020, vorher waren es 17.500 Euro und 50.000 Euro. Wird ein Unternehmen neu gegründet oder eine neue selbstständige Tätigkeit aufgenommen, kann der Jahresumsatz für das erste Jahr geschätzt werden und darf dann nicht mehr als 22.000 Euro betragen. (dpa)   

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