In die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen auf freiwilliger Basis
Innerhalb von fünf Jahren können Selbstständige nach ihrer Existenzgründung die Pflichtversicherung in der Rentenversicherung beantragen. Einer der Vorteile: Pflichtversicherte Selbstständige sichern sich Ansprüche auf eine Rehabilitation oder eine Erwerbsminderungsrente.
Was für Pflichtversicherte Selbstständige gilt
Die Pflichtbeiträge können Selbstständige entweder als Regelbeitrag oder entsprechend des tatsächlichen Einkommens zahlen. Der Regelbeitrag beträgt im Westen rund 612 Euro pro Monat sowie im Osten seit Anfang 2022 rund 586 Euro. Im Jahr der Aufnahme der Tätigkeit und in den drei folgenden Kalenderjahren ist es auch möglich den halben Regelbeitrag zu zahlen.
In jedem Fall gilt bei der gesetzlichen Rentenversicherung: Es fallen keine zusätzlichen Kosten oder eine Gesundheitsprüfung an. „Die gesetzliche Rentenversicherung übernimmt bei Zahlung einer Rente auch Teile der Krankenversicherung bis zu 50 Prozent eines Beitrags“, sagt von der Heide. Zusätzlich zur Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung haben Selbstständige noch mehr Möglichkeiten privat vorzusorgen. Sie können zum Beispiel einen Rürup-Vertrag abschließen, den es in Form einer klassischen oder fondsgebundenen Rentenversicherung gibt.
Alternativen und zusätzliche Absicherungsoptionen für das Alter
Wie hoch die Rente eines Tages ausfällt, hängt unter anderem von den eingezahlten Beiträgen sowie den genauen Vertragsbedingungen ab. Die Höhe der Beitragszahlung sei flexibel. „Die Beiträge können Versicherte meist jederzeit dem eigenen Bedarf oder der Leistungsfähigkeit anpassen“, so von der Heide. Allerdings: „Bei einer Rürup-Rente ist meist nur eine Altersabsicherung enthalten“, erklärt von der Heide. Die Bausteine Hinterbliebenenschutz und Erwerbsminderung können Versicherte bei Bedarf zwar hinzunehmen - dadurch entstehen aber meist zusätzliche Kosten. Was sich auf die Rendite auswirken kann.
Es lohnt sich also, wenn Selbstständige sich bei ihrer Altersvorsorge sowie der Absicherung für Erwerbsminderung unabhängig beraten lassen - möglich ist dies etwa bei der Deutschen Rentenversicherung Bund oder bei einer örtlichen Verbraucherzentrale.(dpa)