Der Krieg in der Ukraine hält an. Darum hat das Bundesfinanzministerium entschieden, auch die Steuererleichterungen aufrecht zu erhalten, die Spender seit diesem Jahr haben, wenn sie mit ihrer Zuwendung Kriegsgeschädigte unterstützen.
Wer bis zum 31. Dezember 2023 Spenden vornimmt, die an eine inländische, gemeinnützige Organisation mit einer solchen Ausrichtung gehen, braucht für die Steuererklärung nur den einfachen Zahlungsbeleg vorzuhalten. Das können etwa ein Bareinzahlungsbeleg, ein Kontoauszug oder ein Lastschrifteinzugsbeleg sein. Normalerweise werden Spenden : steuerlich nur berücksichtigt, wenn eine Zuwendungsbestätigung des Zahlungsempfängers ausgestellt wurde.
,,Spenden sind als Sonderausgaben steuerlich absetzbar und mindern die Steuerlast", sagt Daniela Karbe-Geßler vom Bund - der Steuerzahler.
Wer sie in der Steuererklärung an entsprechender Position angibt, minimiert damit sein zu versteuerndes Einkommen. dpa
Inflationsausgleich für Sozialhilfeempfänger?
Urteil
Steigende Lebenshaltungskosten treffen besonders die ärmere Bevölkerungsschicht hart. Und trotzdem können Gerichte Sozialhilfeempfängern nicht einfach einen Inflationsausgleich zusprechen. Über eine entsprechende Entscheidung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen (Az. L 8 SO 56/22 B ER) informiert die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).
Der Fall: Ein Mann bezog neben seiner Altersrente ergänzende Grundsicherungsleistungen. Mit Verweis auf die zuletzt stark gestiegene Teuerungsrate stellte der Mann einen Eilantrag auf Erhöhung der Regelleistung. Der Antrag scheiterte. Wegen der Bindung der Gerichte an Recht und Gesetz könne ein über den gesetzlichen Betrag hinausgehender Regelsatz nicht zugesprochen werden. Dafür gebe es keine gesetzliche Grundlage, erklärten die Richter. Allein der parlamentarische Gesetzgeber könne die grundrechtlichen Leistungsansprüche festlegen.
Die Fachgerichte könnten einem Antragsteller daher nicht unmittelbar aus dem Grundgesetz höhere Leistungen im Eilverfahren zusprechen. dpa