Ob Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung: Auf der Webseite der Verbraucherzentrale lassen sich diese wichtigen Dokumente kostenfrei und individuell erstellen. (www.verbraucherzentrale-hessen.de/selbstbestimmt) Erklärtexte und Hinweise sollen beim Ausfüllen helfen. Mit der Unterschrift sind die Formulare gültig.
Die Vorsorgedokumente sollen den eigenen Willen für den Fall festhalten, dass man ihn selbst nicht mehr äußern kann. Die Patientenverfügung gibt etwa an, welche Behandlungen man bei schweren Krankheiten wünscht oder ablehnt. Mit der Vorsorgevollmacht und der Betreuungsverfügung legt man fest, welche nahestehende Person wichtige Entscheidungen treffen darf und wer vom Gericht als Betreuer eingesetzt werden soll.
Wer diese Vorsorge nicht trifft, mutet Angehörigen im Zweifel zu, schwierige Entscheidungen zu treffen, die man selbst möglicherweise anders gefällt hätte. Außerdem riskiert man laut der Verbraucherzentrale, dass das Gericht eine fremde Person als Betreuer bestellt. dpa