Achtung, Blüten

Recht & Rechtsschutz

Achtung, Blüten

Richtig umgehen mit Falschgeld

Wer weiß, wie moderne Euro-Noten schen Scheinen schnell reagieren. aussehen, kann bei falFoto: Büttner/dpa-mag

31.10.2022

Wenn Verbraucherinnen und Verbrauchern Falschgeld in die Hände gerät, sollten sie die gefälschten Scheine oder Münzen bei der Polizei melden. Darauf macht der Bundesverband deutscher Banken aufmerksam.

Wer wissentlich mit Falschgeld bezahlt, macht sich nämlich strafbar. Grundsätzlich sei jeder selbst dafür verantwortlich, kein Falschgeld entgegenzunehmen. Falschgeld kann deshalb auch nicht bei der Bank oder der Polizei in echtes Geld umgetauscht werden.

Ratsam ist, einen Geldschein bei Unsicherheit direkt zu prüfen, wenn man ihn entgegennimmt. Laut Bankenverband kann schon die Annahme, aber vor allem die Weitergabe von Falschgeld strafrechtliche Folgen haben.

Wurde versehentlich mit Falschgeld bezahlt, müssten laut Bankenverband zunächst die Behörden nachweisen, dass die Tat vorsätzlich begangen wurde. Wenn das Gericht dann ebenfalls zu der Auffassung gelangt, dass vorsätzliches Handeln vorliegt, kann es ebenfalls eine entsprechende Strafe verhängen.

Wer Falschgeld erkennen will, sollte sich die Sicherheitsmerkmale auf modernen Euro-Noten einprägen. Sie würden die Erkennung von Falschgeld schnell und unkompliziert ermöglichen. Ausführliche Infos finden Interessierte auf der Webseite des Bankenverbands. dpa


Vermehrt Preisanstiege durch die Hintertür

Grundpreis prüfen

Bei Verbraucherschützern mehren sich die Beschwerden über verdeckte Preiserhöhungen im Supermarkt. Bedeutet: Der Preis bleibt unverändert, der Packungsinhalt aber schrumpft.

Zwar habe man das in den vergangenen Jahren immer mal wieder beobachten können. ,,Aber derzeit häufen sich die Beschwerden über die Tricksereien der Hersteller in allen Produktgruppen", sagt Ernährungsexpertin Caroline Ludwig von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Wie also erkennen Verbraucher dieses Vorgehen?

Auf den ersten Blick ist ein versteckter Preisanstieg in der Regel schwer zu erkennen. Denn die Packungsgröße ändert sich oft nur geringfügig oder gar nicht. Manchmal steckten aber dennoch bis zu 30 Prozent weniger Inhalt in der Verpackung, so die Verbraucherschützer. Verbraucherschützerin Ludwig rät daher, beim Kauf vertrauter Produkte genau auf die Füllmenge und den Preis pro Kilogramm oder Liter zu achten. Dieser sogenannte Grundpreis muss bei jedem Produkt auf dem Preisschild zu finden sein. Nur so ließen sich Preistricksereien zuverlässig enttarnen. dpa